Konsulat oder ähnliches?

Hab da ein großes problem, ein bekannter möchte von wien nach deutschland ziehen. Er wohnt zur zeit in wien und ist von wiesbaden dorthingezogen. Da er zur zeit keine arbeit hat bekommt er weder arbeitslosen geld aus deutschland noch geld von österreich. Bekäme er einen umzug nach deutschland bezahlt und wenn von wem . danke für eure antwort

Hallo!

Wer sollte ihm diesen Umzug denn bezahlen?
Ist Dein Bekannter denn Österreicher oder Deutscher? Obwohl das keine Rolle spielt.
Sollte er in Deutschland Arbeit finden, könnte ja sein neuer Arbeitgeber den Umzug bezahlen. Könnte!

Gruß Werner

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Hä? Sicher spielt es eine Rolle, ob er Deutscher oder Österreicher ist, wenn er Deutscher ist, hat er auch Anspruch auf Sozialhilfe, wenn er wirklich gar nix in Österreich kriegt. Und im Zweifel zahlt ihm Deutschland dann auch einen Umzug, das sollte er aber vorher wirklich in der Botschaft oder im Konsulat abklären, so genau kenn’ ich mich da nicht aus.

Thomas

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Hallo!

Gefragt war nur nach den Umzugskosten!
Die Bundesrepublik bezahlt ganz bestimmt nicht die Umzugskosten von Österreich nach Deutschland.
Man könnte den Umzug als Werbungskosten absetzen, wenn man in Deutschland eine Arbeit gefunden hat und deshalb zurück nach Deutschland muß.
Gruß Werner

*g* Na wenn du meinst… Und ICH sage dir es gab schon Fälle, wo Leute auf Staatskosten von Mallorca, aus der Dominikanischen etc. wieder nach Hause geflogen wurden, weil sie dort nicht von der Sozialhilfe wie Gott in Frankreich leben sollten. Ich bin mir ziemlich sicher, daß es auch eine Möglichkeit für jemanden gäbe, der in Österreich versackt ist. Und wenn’s nur auf Darlehnsbasis ist…

Thomas zum Letzten :wink:

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Hallo Thomas!

Jetzt kommen wir der Sache schon näher!
Wer im Ausland als Tourist in Not gerät, dem wird von deutschen Vertretungen geholfen. Aber sehr widerwillig und, wie Du schon sagst, auf Darlehensbasis.
Es wird aber ganz sicher keinem deutschen Staatsbürger, welcher im Ausland wohnt, der gesamte Umzug bezahlt. Das wären dann etliche Millionen jedes Jahr.
Werner

Hallo!

Also das bezieht sich aber auf Touristen und nicht auf jemanden, der seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Das Bundessozialhilfegesetz bezieht sich, wie der Name schon sagt auf das Gebiet der Bundesrepublik.
Den Umzug muß wenn überhaupt von Österreich bezahlt werden und zwar nur dann, wenn es vorher beantrag wird und die Kostenübernahme zugesagt wird.
Da kommt es dann natürlich darauf an, wie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse aussehen.

Falls es nicht geht, würde ich vorschlagen (falls keine private Hilfe zur Verfügung steht), sich mal an Hilfsorganisationen wie z.B. Caritas, Diakonisches Werk od. ähnl. zu wenden (ich weiß nicht, welche so in Österreich vertreten sind). Die führen auch manchmal Umzüge durch (auch mit Packern/Fahrern) zu sehr humanen Preisen.

Für den späteren Aufenthalt in Deutschland ist dann das Sozialamt der jeweiligen Stadt zuständig. Ein Tip: Schnell anmelden und direkt den Antrag stellen. Gezahlt wird frühestens ab Bekanntwerden der Notsituation = erste Vorsprache beim Sozialamt!

Gruß, Claudia.

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