Preisabsprachen zwischen Unternehmen sind in der Regel kartellrechtlich verboten. Wie verhält es sich im umgekehrten Fall, in dem Verbraucher von Verbrauchern dazu aufgerufen werden, bestimmte Unternehmen wegen ihrer Preisgestaltung zu meiden? Ist dies legitim?
kartellrechtlich verboten. Wie verhält es sich im umgekehrten
Fall, in dem Verbraucher von Verbrauchern dazu aufgerufen
werden, bestimmte Unternehmen wegen ihrer Preisgestaltung zu
meiden? Ist dies legitim?
Natürlich.
Ist dies legitim?
Natürlich.
Das ist wohl Ansichstssache. Wichtiger ist, dass es legal ist. 
Gruß
Anwar
Wenn sich…
… alle Hamster der Welt übereinander stellen würden, dann könnten sie mühelos den Mond erreichen!
Nur: Sie sind zu blöd dazu!
Mit Menschenmassen verhält es sich ähnlich, und da der Gesetzgeber das weiss, hat er da nicht besonders vorgesorgt…
Hallo,
… alle Hamster der Welt übereinander stellen würden, dann könnten sie mühelos den Mond erreichen!
Nur: Sie sind zu blöd dazu!
?? Welche Motivationj sollt denn ein Hamster haben, den Mond zu erreichen? Gibt es da was zu essen? Wie sehen die Überlebenschancen für die Hamster ganz unten und ganz oben aus? Da wird wohl auf beiden Seiten die Luft ganz schön eng, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. So blöde sind offenbar nicht mal Hamster. Also nicht alles was hinkt, ist schon ein Vergleich.
Mit Menschenmassen verhält es sich ähnlich, und da der Gesetzgeber das weiss, hat er da nicht besonders vorgesorgt…
Man sollte nicht immer gleich von sich auf andere schließen. Der Gesetzgeber hat jedenfalls mal das GWB erlassen und gleich in §1 steht doch tatsächlich Folgendes: „…und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.“ http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__1.html
Selbstverständlich gibt es wie auf der Anbieterseite zulässige Ausnahmen und naturgemäß kommen solche Kartelle seltener vor. Deutsche Gerichte haben sich jedenfalls bereits mehr als einmal mit der Zulässigkeit diverser Einkaufskartelle beschäftigt.
Es wäre dann eben zu prüfen, ob die Aufforderung: Kauft nicht bei…, weil… bereits zu einer aufeinander abgestimmten Verhalten führt, dass ene Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung der Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt.
Je nach dem, was dann in die Leerfelder eingesetzt würde, könnten sich noch Konflikte mit anderen Gesetzen ergeben.
Grüße
Hallo,
Es wäre dann eben zu prüfen, ob die Aufforderung: Kauft nicht
bei…, weil… bereits zu einer aufeinander abgestimmten
Verhalten führt, dass ene Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung der Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt.
eine Aufforderung ist aber keine Vereinbarung. Auch dort bewußt nicht das Wort Vertrag gewählt wurde, ist eine Vereinbarung etwas, das einen Bindungswillen (bzw. zumindest das Kundtun einer entsprechenden Absicht) aller Beteiligten beinhaltet - ganz im Gegensatz zu einer Aufforderung.
Gruß
C.
Hallo,
Es wäre dann eben zu prüfen, ob die Aufforderung: Kauft nicht bei…, weil… bereits zu einer aufeinander abgestimmten Verhalten führt, dass ene Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung der Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt.
eine Aufforderung ist aber keine Vereinbarung. Auch dort bewußt nicht das Wort Vertrag gewählt wurde, ist eine Vereinbarung etwas, das einen Bindungswillen (bzw. zumindest das Kundtun einer entsprechenden Absicht) aller Beteiligten beinhaltet - ganz im Gegensatz zu einer Aufforderung.
Das wollte ich auch nicht behaupten sondern lediglich eine im Brustton der Überzeugung vortragene absolute Aussage vermeiden.
Ansonsten denke ich auch, dass solche Aufforderungen eher zu Konflikten mit anderen Gesetzen führen könnten. Mir ging es vordergründig um die Behauptung, der Gesetzgeber hätte nur Kartelle auf der Anbieterseite verboten.
Grüße