Hallo, folgende Frage:
Unternehmen A hat ca. 100 Mitarbeiter welche Privat-Krankenversichert sind. Alle Emailadressen haben gleiche Domäne (…@irgendwas.de)
Unternehmen B (keine Versicherung!) möchte nun diese 100 Mitarbeiter mit einer persönlichen Email zu deren Krankenversicherung anschreiben. Hierzu hat Unternehmen A seine Einverständis gegeben.
Laut UWG heist es „Kontakt möglich, solange von Interesse ausgegangen werden kann“
Handelt es sich jedoch in diesem Fall um Geschäftskunden - erlaubt, oder um Privatpersonen - nicht erlaubt?
Danke im Voraus!
Handelt es sich jedoch in diesem Fall um Geschäftskunden -
erlaubt, oder um Privatpersonen - nicht erlaubt?
Das sind Privatkunden. Die Krankenversicherung ist keine geschäftliche Versicherung, da es sich hier offenbar nicht um eine betriebliche Krankenversicherung handelt.
Danke für die Antwort.
Wie verhält es sich, wenn die Email-Adressen sowie die Namen der Ansprechpersonen auf der Homepage von Unternehmen A öffentlich genannt werden?
Wie verhält es sich, wenn die Email-Adressen sowie die Namen
der Ansprechpersonen auf der Homepage von Unternehmen A
öffentlich genannt werden?
Nicht anders. Die Geschäftsbeziehung ist eine private (PKV Vollversicherung). Aber: IANAL.
Gruß
Nordlicht