Kontakt zum behinderten Sohn untersagt

Mein psychisch behinderter Sohn ist in einer Einrichtung untergebracht. Dort ist man nicht sehr erfolgreich mit der Therapie und hat uns (meiner Frau, meiner Tochter und mir) nun für einen Monat verboten, mit meinem Sohn Kontakt aufzunehmen. Wir werden nicht über seinen Zustand informiert und Telefonanrufe werden nicht weitergeleitet. Sein Handy wurde ihm weggenommen. Die Maßnahme wurde nicht mit uns abgesprochen und wir wurden auch nicht vorher davon in Kenntnis gesetzt. Der Grund dafür wurde uns ebenfalls nicht mitgeteilt. Die Entscheidung wurde von seinem gerichtlichen Vormund und der Heimleitung getroffen. Der Vormund ist zuständig für gesundheitliche, finanzielle Fragen und die Bestimmung des Aufenthaltsortes.
Ist diese Maßnahme ohne gerichtlichen Beschluss mit guter Begründung zulässig?

Ich kann Ihnen auf diesem Gebiet leider nicht weiterhelfen, da es nicht genau zu meinem Fachwissen
im Familienrecht gehört.
MfG Jürgen Rother

Hallo Uwe,
da ich kein Justiziar bin und jeder „Fall“ immer ein Einzelfall ist, möchte ich meine Antwort auch nur auf meine Erfahrung (Väteraufbruch für Kinder)beziehen.
Ich denke schon, dass der Vormund solche Entscheidung ohne Beschluß treffen kann/darf. Fragwürdig finde ich, dass Ihr „ausgeschlossen“ werdet, zumindest was das Befinden Eures Kindes angeht.
Warum hat der Junge einen Vormund? Ich würde Euch raten einen Rechts/Fachanwalt aufzusuchen und oder eine soziale Einrichtung um Rat/Hilfe zu Bitten.
Es tut mir Leid´, dass ich Euch nicht wirklich weiterhelfen kann, wünsche Euch aber viel Glück und alles Gute,
Thomas