Kontakt zwischen in der Justiz tätiger Person und auf Bewährung entlassener Person

Wenn Person A in der Justiz tätig ist und Person B kennen lernt, von der Person A im Gespräch erfährt, dass Person B sich derzeit auf Bewährung nach einer Haftstrafe befindet → Dürfte Person A rechtlich gesehen einen beziehungstechnischen Kontakt zu Person B unterhalten? Moralisch gesehen ist das sicher eine andere Sache. Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Da müsste man ja wissen ob A zum Beispiel Richter ist und für die Überwachung der Bewährung zuständig ist.

Das geht natürlich nicht. Allerdings besteht natürlich kein Kontaktverbot. Das gibt’s nicht.
Er muss halt den Fall ggf. abgeben.

Wenn A aber „Schließer“ im Gefängnis ist oder Verwaltungsmitarbeiter, was spricht dagegen ? Nichts.

MfG
duck313

Danke für die Antwort!

Nein Person A arbeitet in einer JVA - hat somit nichts (mehr) arbeitstechnisch direkt mit Person B zutun, da die Bewährungshilfe zuständig ist. Die Frage wäre, ob es sich dennoch „verbietet“ aufgrund der Arbeitsstelle bzw. ob Person A dieses melden müsste / verschweigen dürfte.

Das wird die Person besser wissen, ob da intern Verhaltensanweisungen bestehen.

Ich sehe da keinen Interessenskonflikt.

Man muss doch immer damit rechnen, Justizvollzugsbeamte/-angestellte kennen einen Häftling persönlich. Das ist doch nicht so selten, auch dafür muss es Anweisungen geben wie sich der Mitarbeiter dann verhalten muss.

Selten mag sein, sie sind ein Paar. Aber auch dafür muss es was geben. Schließlich wird man den Häftling deswegen nicht verlegen wollen (oder doch ?) oder den Mitarbeiter versetzen geht ja wohl auch nicht.

MfG
duck313

So wie ich Person A verstanden habe, weiß sie nicht genau wie das intern geregelt ist, möchte aber natürlich auch nicht explizit nachfragen.
Sollte so etwas intern innerhalb einer Anstalt passieren, wäre das sehr wohl ein Grund einen oder beide zu verlegen, da es natürlich strikt verboten ist und u.U. auch strafrechtlich belangt werden kann. Aber das ist ja bei Person A und B nicht das Problem!

mir fehlt grad die phantasie mir irgendeinen grund zu überlegen was da überhaupt für interessen seitens der justiz bestehen könnten - außer, dass der EX-HÄFTLING sich fürderhin im normalen leben bewährt. kann mir da mal jemand auf die sprünge helfen?

Beispiele: Vertrauensverhältnis zwischen der Institution und Person A könnte in Frage gestellt werden. Die Professionalität der Person A könnte in Frage gestellt werden.

es geht um jemanden, der den gesetzlich vorgesehenen teil seiner strafe abgesessen hat. die justiz vertraut ihm sonst hätte sie ihn nicht entlassen. was also könnte unprofessionell daran sein, mit ihm kontakt zu haben? was könnte das vertrauen zu person a in frage stellen?

Da stimme ich absolut zu.
Person A könnte dadurch aber z.B. in ein Licht gerückt werden, sich mit (Ex-) Gefangenen einzulassen - was wiederum auf die Arbeit bezogen werden könnte .. bzw. ist das eine Befürchtung. Daher die Frage, ob jemand in dieser Situation war oder absolut sicher sagen kann, dass es nicht verboten ist.

dagegen ist person a niemals gefeit - völlig unabhängig davon, ob es nun erlaubt ist oder nicht. wenn ihr die kollegen was böses wollen, sie mobben möchten, neidisch sind, boshaft sind, sie nicht mögen, … werden sie das auf jeden fall ausnutzen.
wenn also derartige befürchtungen bestehen sollte man die kontakte entweder geheim halten (wenn man kann, und mit dem risiko der noch viel gefährlicheren entdeckung) oder völlig meiden. oder job oder arbeitsplatz wechseln.

Das ist klar. Ich meinte damit, das die Frage besteht, ob es aufgrund dessen vom Arbeitgeber direkt unterbunden werden könnte!