Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einer Person aus den USA (Ohio) hatte ich über ein soziales Netzwerk einen guten Kontakt bis dieser grundlos abgebrochen ist. Habe mich gewundert, da diese Person von einem Tag auf den nächsten aus allen sozialen Netzwerken verschwand. Eine Blockierung ihrerseits fand keinewegs statt, da überhaupt kein Grund bestand und da ich ein Freund beauftragt habe nach ihr auch zu suchen. Die Suche verlief erfolglos. Zum Adress-/ Nummernaustausch ist es leider nicht mehr gekommen. Ob es überhaupt so weit gekommen wäre, kann ich nicht beurteilen, da alles noch in der „Kennen-lern-Phase“ war. Habe mir nichts mehr dabei gedacht und dachte mir: dann hab ich eben pech! 4 Wochen später durch totalen Zufall erfuhr ich, dass diese Person für ein Delikt verantwortlich gemacht wird und dadurch kurzzeitig allgemein bekannt wurde. Damit lässt sich auch das völlig schnelle Verschwinden aus den sozialen Netzwerken erklären. Mir lässt das nun keine Ruhe mehr und ich habe übers Internet weiter recherchiert bis ich auf folgenden Bericht gestoßen bin: in den USA werden Informationen tatsächlicher Delikte/ Rechtsstreitigkeiten auf behördlichen Internetplattformen veröffentlicht. Dort stehen auch die Adressen der Streitparteien. Jetzt zu meiner konkreten Schilderung und Grund: ich habe die Hausadresse dieser Person durch die o.g. Möglichkeit herausgefunden und würde diese gerne anschreiben. Zum 1. dieser Person Mut zusprechen aufgrund des Deliktes und zum 2. damit versuchen mit der Person weiter in dauerhaften Kontakt zu treten, sofern von der Gegenseite Interesse besteht. Jetzt zu meiner Frage: darf ich überhaupt ohne rechtlich belangt zu werden aus z. B. datenschutzrechtliche Gründe diese Person mit Hilfe dieser Datenquelle anschreiben? Mal angenommen diese Person bekommt das Ganze „in den falschen Hals“ und versteht meine gut gemeinte Absicht nicht. Ich würde es wirklich gerne versuchen ihr einfach einen handschriftlichen Brief zu schicken, da mir schon diese Frau gefällt und ich mir darauf ein bisschen etwas erhofft habe. Würde aber ganz klar „einen Korb“ respektieren (dann habe ich einfach pech gehabt). Für rechtliche Antworten (keine moralische Antworten) wäre ich sehr dankbar. [Klarname vom www Team entfernt]
Wenn es ein datenschutzrechtliches Problem wäre würde man auch in den USA die Adresse nicht veröffentlichen. Dort macht zwar vieles aus unserer Sicht wenig Sinn, aber eine Adresse zu veröffentlichen und dann diejenigen zu bestrafen die sie für friedliche Zwecke nutzen nicht.
Ausserdem, warum willst du ihr unbedingt erzählen wo du die Adresse her hast? Schreib ihr einfach und warte die Antwort ab. Und wenn keine kommt, dann eben Pech gehabt.
Hallo Kasi, berichten wie ich Ihre Postanschrift herausgefunden habe, möchte ich nicht. Vielleicht kann es sie sich ja denken. Es gibt Bundesstaaten in den USA, die haben die komischsten Gesetze auf Lager. Zum Beispiel (habe ich mal gelesen): es ist für eine Frau verboten mit einem Bademantel das Haus zu verlassen. Aufgrund von solchen Verrücktheiten habe ich diese Frage hier mal gestellt. Ich will einfach nur vorsichtig sein. [Klarname vom www Team entfernt]
Die Verfassung des Landes Hessen kennt auch noch die Todesstrafe für „besonders schwere Verbrechen“. Jedoch ist der Passus „gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht und aufgrund des Grundgesetzes auch nicht vorsehen darf (Art. 102).“
So ist es auch in den USA, also mit der Anwendung solcher Gesetze die 120 Jahre alt sind - nicht mit der Todesstrafe an sich.
Hallo,
entschuldige, aber interessiert nicht mehr
Die Verfassung des Landes Hessen kennt auch noch die Todesstrafe für „besonders schwere Verbrechen“
da das Grundgesetz diesen überflüssigen Passus ohnehin aufhebt.
Im Gegensatz dazu:
So ist es auch in den USA, also mit der Anwendung solcher Gesetze die 120 Jahre alt sind - nicht mit der Todesstrafe an sich.
In den USA bzw. korrekter im angelsächsischen Rechtssystem gibt es kein Gesetzbuch
in unserem Sinne.
Maßgebend ist dort der Richter und wenn der einen schlechten Tag hat, kann der sehr wohl nach der Kommunalen Rechtsverordnung von 1873 verurteilen.
Was aber dann von oberen Instanzen wieder kassiert wird, so wie hier. Oder hast du aktuelle Beispiele wo wirklich jemand verurteilt wurde weil er/sie dem Nachbarn den Staubsauger geliehen hat?
Hallo,
ja aber nicht,weil das Gesetz nonsens war, sondern weil es die
Verfassungsmäßigen Grundrechte (Artikel 1)
verletzt.
Ansonsten wäre die Verurteilung nämlich rechtmäßig geblieben.