Hallo liebe Wissenden,
mich interessiert folgendes Verfahren:
Jemand ist ungerechtigterweise Angeklagter in einem Strafverfahren. Diese Person ist dann dem formalen Procedere gefolgt und war bei der polizeilichen Vernehmung. In der hat er sich allerdings nicht zu den konkreten Tatvorwürfen äußern können, da diese zum einen sehr diffus, d.h. sehr unkonkret waren und zum anderen die Anteigenerstatterin belastet hätten.
Die Frage, die ich nun habe lautet: besteht die Möglichkeit, ein klärendes Gespräch mit der Staatsanwaltschaft zu initiieren oder muss dies im Rahmen einer Gerichtsverhandlung erfolgen? Anders gesagt, kann die Staatsanwaltschaft diesem Wunsch nachkommen oder würde dies a priori aus straf- bzw. prozessrechtlichlichen Gründen negiert werden (können)? Hintergrund ist, dass, sobald Mandatsvertreter (Anwälte) eingeschaltet werden, Anwaltskosten etc. entstehen.
Vielen Dank für die (hoffentlich kommenden) Antworten
Mike