Kontaktaufnahme mit Staatsanwaltschaft

Hallo liebe Wissenden,

mich interessiert folgendes Verfahren:

Jemand ist ungerechtigterweise Angeklagter in einem Strafverfahren. Diese Person ist dann dem formalen Procedere gefolgt und war bei der polizeilichen Vernehmung. In der hat er sich allerdings nicht zu den konkreten Tatvorwürfen äußern können, da diese zum einen sehr diffus, d.h. sehr unkonkret waren und zum anderen die Anteigenerstatterin belastet hätten.

Die Frage, die ich nun habe lautet: besteht die Möglichkeit, ein klärendes Gespräch mit der Staatsanwaltschaft zu initiieren oder muss dies im Rahmen einer Gerichtsverhandlung erfolgen? Anders gesagt, kann die Staatsanwaltschaft diesem Wunsch nachkommen oder würde dies a priori aus straf- bzw. prozessrechtlichlichen Gründen negiert werden (können)? Hintergrund ist, dass, sobald Mandatsvertreter (Anwälte) eingeschaltet werden, Anwaltskosten etc. entstehen.

Vielen Dank für die (hoffentlich kommenden) Antworten
Mike

Dem Beschuldigten muss vor der Anklageerhebung zwar rechtliches Gehör gewährt werden; dies ist aber vorliegend schon geschehen. Mir leuchtet auch nicht ganz ein, wieso sich bei der Staatsanwaltschaft etwas klären lassen sollte, was bei der Polizei nicht zu klären war.

Letztlich hängt es vom bearbeitenden Staatsanwalt ab, ob er noch ein persönliches Gespräch führen würde, ich bin allerdings ziemlich skeptisch, dass der Staatsanwalt darin Sinn sieht und dafür die Zeit hat.

Vielleicht würden schriftliche Ausführungen etwas bringen.

Alles sehr offen.

Levay