Liebe WWWler,
ich habe folgende Frage: Besteht für einen Arbeitgeber eigentlich die Möglichkeit, Kontakt zu einem Arbeitnehmer aufzunehmen, der in Untersuchungshaft sitzt, um sehr wichtige geschäftliche Dinge zu klären?
Nehmen wir mal an, ein Mitarbeiter arbeitet an der Universität. Unter anderem betreut er einige Prüfungsverfahren. Zur Zeit korrigiert er auch einige hundert Klausuren, und er ist verantwortlich für zahlreiche Forschungsprojekte.
Er wird nun verhaftet und in U-Haft genommen, weil er seine Lebensgefährtin beim Fremdgehen ertappt und anschließend totgeschlagen hat. Es ist nicht ganz abwegig, davon auszugehen, dass er für längere Zeit nicht zum Korrigieren der Klausuren kommt. Das Institut würde die Prüflinge nur ungern bis zur Haftentlassung vertrösten und die Klausuren lieber anderweitig korrigiern lassen.
Deshalb wäre es für den Arbeitnehmer ziemlich wünschenswert, einige Dinge mit dem U-Häftling zu besprechen (z.B. wo sich die Klausuren befinden und was bei der Projektweiterführung berücksichtigt werden muss). Allerdings weiß der Arbeitgeber gar nicht, wo sein Arbeitnehmer einsitzt. Bestünde überhaupt die Möglichkeit der Kontaktaufnahme (wenn der Häftling zustimmt) oder ist das völlig ausgeschlossen? An wen müsste man sich ggf. wenden?
Danke für einen Tipp und viele Grüße,
Matt