Kontaktdaten bei Immobilienbörse angegeben -

Wenn ich bei einer Immobilienbörse zum Beispiel Immoscout oder Immonet eine Anfrage zu einer Immobilie stelle und die Börse meine Daten (Adresse, Telefon und eMail) an den gewerblichen Anbieter weiterleitet, in welchem Umfang darf der Anbieter meine Daten verwenden? Darf er die Daten speichern und nutzen? Wie sieht hier die rechtliche Lage aus (Datenschutz)?

Hallo.
Der Anbieter darf speichern und verwenden, was Du ihm erlaubst. Hierzu kann es nützlich sein, vor der registrierung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen (zB http://www.immobilienscout24.de/de/ueberuns/rechtshi… bzw die Angaben zum Datenschutz http://www.immobilienscout24.de/de/ueberuns/rechtshi…
Gruß und Frohe Weihnachten
Otto

Im übrigen gilt das Bundesdatenschutzgesetz.

hallo,
…das kommt ganz darauf an wie die Datenschutzerklärung ausgelegt ist, die Du mit deiner Anfrage akzeptiert hast.
Bitte diese genau lesen und daraus ergib sich dann die Antwort auf Deine Frage.

Gruß RV

Eine regelmäßig erste Quelle für solche Fragen sin die AGB der jeweiligen Abieter.
Für die Immowelt ergibt sich für gewerbliche Anbieter:

"10. Datenschutz
a) Die Immowelt AG ist an ihre auf der Website immowelt veröffentlichte Datenschutzerklärung gebunden.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm über die Website immowelt zukommenden Informationen über Nutzer oder Besucher seiner Immobilienangebote nur im konkreten Zusammenhang mit diesen zu nutzen. Jede Weitergabe der Nutzer-/Besucherdaten an Dritte oder Verwendung zu anderen Zwecken ist ausdrücklich untersagt. "

Grüße
oohpss

Der Empfänger der Daten darf diese Daten zur Kontaktaufnhame in Bezug auf die konkrete Immobilienanfrage und - soweit nichts anderes vereinbart wurde - entsprechend der gesetzelichen Regelungen verwenden. Eine Kontaktaufnahme per Post ist nach § 28 BDSG zulässig, sofern der Betroffene nicht widersprochen hat. Eine werbliche Ansprache ist per Telefon bei Verbrauchern sowie per E-Mail gemä § 7 UWG nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen zulässig.

Freundliche Grüße,

W.H.

Hallo,

grundsätzlich ist Ihr Einverständnis gem. § 4 Bundesdatenschutzgesetz v. 2009 einzuholen (immer auf Kleingedrucktes achten!).

Schöne Feiertage und guten Rutsch,

Manfred Burr

Grundsätzlich dürfen Ihre Daten durch den Anbieter nur für den Zweck verarbeitet werden, für den er die Daten erhalten hat, z.B. Unterbreiten von Angeboten. Einzelheiten können Sie dem öffentlichen VerfVerz des Anbieters entnehmen - oder lassen Sie sich mit dessen Datenschutzbeauftragten verbinden! www.mvr-datenschutz.de

Salve,

welche Daten die Unternehmen erheben, speichern und nutzen, geben sie häufig unter der der Rubrik Impressum/Datenschutz an. Dort ist auch beschrieben, wie mit den Daten umgegangen wird. Da Sie von den Unternehmen eine Antwort erwarten, müssen Sie auch die für Ihr Anliegen n ö t i g e n Daten übermitteln. Sie können jedoch auch die Löschung der Daten verlangen, sobald es zu einem/keinem Geschäft kommt. Eine schriftliche Bestätigung über die Löschung anzufordern ist sinnvoll.

Wie lange die Daten gespeichert werden ist entweder angegeben oder Sie müssen die Zeit erfragen.

Hallo,

das kommt auf die Einwilligungserklärung an, die Sie im Rahmen der Datenangaben abgegeben haben (i.d.R. steht das dabei).

Wenn eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt, dürfen diese Ihre Daten nur im Rahmen dieser Einwilligung nutzen.

Am besten Sie drucken sich die Datenschutzerklärung sowie die Angaben zur Verwendung Ihrer Daten aus.

Sollten externe Anbieter Sie zukünftig mit Werbung belästigen, können Sie Ihre Einwilligungserklärung zurückziehen (§§ 4a, 6 BDSG) oder - falls dies bei der Datenerhebung (da wo Sie Ihrer personenbezogenen Daten eingegeben haben) ausgeschlossen wurde - nach § 34 BDSG ein Auskunftsersuchen an die Stelle richten und einer weiteren Nutzung nach § 35 BDSG widersprechen.

Sollte beides nichts helfen, können Sie sich jederzeit an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wenden (Adressen im Internet) und eine so genannte „Datenschutzbeschwerde“ einreichen.

Die nehmen den Laden dann auseinander und das wird sehr teuer für das Unternehmen (siehe § 43 BDSG).

Viele Erfolg.
FG

Schaue Dir die AGB genau an, was dort steht und von Dir bestätigt wurde. Ansonsten ist es ohne Einwilligung nicht statthaft personenbezogene Daten auch ohne Kenntnis des Empfängers einfach weiter zu geben.
Viel Erfolg!

Thomas

Er darf die Daten nur zu diesem Zwecke zu denen bei der Anmeldung hingewiesen wurde. Bei Immobilienscout vermute ich nur zu dem zweck: Wenn jemand sich für eine Immobilie interessiert dann wird wohl die Adresse weitergegeben. Aber wie gesagt nur zu diesem Zweck und auch nur dann wenn zugestimmt wurde. Eine Adress-weitergabe zu Werbezwecken ist hier nicht erlaubt, falls nicht zugestimmt wurde. Weiterhin kann man natürlich im nachhinein erfragen wie die Daten verwendet werden und danach seine Zustimmung widerrufen.

Hallo nickffm,

diese Frage kann ich so allgemein gar nicht beantworten. Dieses ist maßgeblich abhängig von den AGBs und dem Impressum/Haftungausschlusses der Seite. Wird dort klip und klar gesagt, welche Daten wann wie wo weiter gegeben werden, so darf der Anbieter das auch - man hat ja zugestimmt. Ansonsten sind wir in einem Graubereich, da das nicht ganz so sauber definiert ist.
Aus meiner Sicht sollten keine Daten, bis auf die Anfrage ansich weiter gegeben werden. Die Abhandlung sollten dann rein über das Portal laufen. Da dieses aber einen extremen Aufwand bedeuten würde, kann ich mir nicht vorstellen, dass überhaupt ein Portal so arbeiten würde/könnte.
Ich schätze also mal, dass die persönlichen Daten, so wie man sie eingegeben hat weiter gegeben werden - dafür wird es an der Stelle ja auch gemacht.
Die Daten dürfen aber dann nicht an weitere gegeben werden - z.B. zur Zwecke von Werbung oder sowas in der Art.
Genau kann man das aber nur an einem Beispiel sagen, wenn man die AGB ein wenig auseinander nimmt.

Hallo,

in den AGB von immoscout steht

"6. Verwendung der durch ImmobilienScout24 vermittelten Informationen

Der Anbieter ist verpflichtet, die ihm aufgrund des Angebotes zugeleiteten Informationen über Nachfragen nur im Zusammenhang mit dem beabsichtigten konkreten Immobiliengeschäft zu nutzen. Jede Weitergabe von Informationen an Dritte oder Nutzung der Informationen zu anderen Zwecken ist verboten."

Schönen Gruß

sun