Kontaktdaten des Wohnungseigentümers

Hallo zusammen,

sie Hausverwaltung die meine Wohnung „betreut“ weigert sich mir die Kontaktdaten der Wohnungseigentümerin heraus zugeben. Dürfen die das?

Finde im Mietvertrag nur die Bankverbindung der Eigentümerin, überweise also auch die Miete direkt an sie. Sonst sind aber keinerlei Daten zu finden.

Hoffe jemand kann mir da weiterhelfen…

VG,
Infinit

Hallo Infinit,
schicke ein Einschreiben mit Rückschein an die Verwaltung, mit der Aufforderung bis zum (Datum) eingehend die Daten bekannt zu geben. Wird dies nicht nicht erledigt, bezahle die Miete auf ein anderes Konto als das Eigene und drohe damit, dass die Miete erst wieder auf das bezeichnete Konto kommt, wenn die Daten bekannt sind. Wir leben in Deutschland mit Personenindentität, da geht nix mit Geheimkonto oder diese Vertuschungspraktik. Anderer Weg, schalte einen Rechtsanwalt ein, gehe auf das Grundbuchamt und lasse die Daten ausdrucken, kostet 10 EURO und hast die Daten aktuell. Die Kosten muss die Verwaltung bezahlen.
mfg
tummle

Tut mir leid, aber da kann ich leider auch nicht weiterhelfen.

Tut mir leid, aber da kann ich leider auch nicht weiterhelfen.

Kein Problem =)

Hi tummle,

vielen Dank erst ein mal für deine Antwort!Hab mir schon gedacht das die mir die Datenn icht vorenthalten dürfen. Aber nochmal zum Verständnis, ich darf die Miete einbehalten bis ich die Kontaktdaten bekomme und muß da keine Konsequenzen fürchten? Hättest Du da vielleicht noch eine Paragraphen den ich im Einschreiben erwähnen könnte? Wenn nicht ist es auch nicht schlimm hast mir ja genug Alternativen genannt.

Vielen Dank noch mal und ein schönes Wochenende,
infinit

Hallo aus Hamburg!
Na ja der Hausverwalter riecht wohl das du Ärger machen Willst. :smile:
Frag doch einfach deine Untermieter Nachbarn kann ja auch der Häuser block nebenan sein. Aber einfach wohl nur über die Handelskammer fragen.
Sozial Amt oder vielleicht sogar Polizei (Bürgernaher Beamter).
Das liegt aber am Grund der Frage - die Eigentümer habe sich wohl aus der Öffentlichkeit zurückgezogen das müsste man Respektieren.
Hoffe das hilft dir und du kommst zum Namen.
Otto

Hi!

Danke für deine Antwort! Ich respektiere auch das man keine Lust oder Zeit hat sich um eigene Immobilien zu kümmern aber ich bezweifele das die Eigentümerin weiß wie unfähig ihre „Vertreter“ sind! Wollte sie mal darüber in Kenntnis setzen, sie bezahlt ja schließlich dafür(und ich auch) das die Ihr die Arbeit abnehmen, aber da passiert nicht viel!

VG

Hallo Infinit, bin zwar kein Jurist, aber ich gehe mal davon aus, dass im Mietvertrag der Eigentümer als Vermieter auftreten müsste. Es kann aber auch sein, dass die Wohnung von einem Verwalter vermietet ist Eigentümer könnte ja auch eine Firma sein. Jedenfalls dürfte das aber nicht so wichtig sein. Vertragspartner ist jedenfalls derjenige, der im Mietvertrag steht. Dieser sollte dann auch für die Durchsetzung von Ansprüchen der „richtige“ Vertragspartner sein.

Ansonsten würde ich das entweder mit einem Anwalt, Mieterverein, oder auch bei der Rechtsberatungsstelle des zuständigen Amtsgerichts abklären. Letzere ist grundsätzlich kostenlos. Einfach mal fragen.

Gruß
Habo112

Hallo na ja manchmal ist selbst Unfähigkeit eine gewünschte Errungenschaft. ::frowning:
Da hilft nur Dickes Fell!!! Und lächeln.

Hi tummle,

vielen Dank erst ein mal für deine Antwort!Hab mir

schon

gedacht das die mir die Datenn icht vorenthalten

dürfen. Aber

nochmal zum Verständnis, ich darf die Miete

einbehalten bis

ich die Kontaktdaten bekomme und muß da keine

Konsequenzen

fürchten? Hättest Du da vielleicht noch eine

Paragraphen den

ich im Einschreiben erwähnen könnte? Wenn nicht ist es

auch

nicht schlimm hast mir ja genug Alternativen genannt.

Vielen Dank noch mal und ein schönes Wochenende,
infinit

Hallo Infinit,
damit wir uns nicht falsch verstehen, du hälst die
Miete nicht ein, sondern zahlst auf ein Konto wo du die
Indentität hast. Einhalten geht nicht, dass ist
gefährlich, wenn auch machbar. Ich bin zur Zeit nicht
in Deutschland, dies muss dich aber nicht aufhalten,
schon mal das Schreiben zu machen. Wenn ich zurück bin,
gebe ich die gewünschten Paragraphen, sind aber für das
Schreiben nicht notwendig. Jede Verwaltung muss
reagieren, sonst macht sie sich der „nicht
ordnungsgemäßen Vewaltung“ schuldig.
Gruß tummle

nein