Hallo Infinit,
schicke ein Einschreiben mit Rückschein an die Verwaltung, mit der Aufforderung bis zum (Datum) eingehend die Daten bekannt zu geben. Wird dies nicht nicht erledigt, bezahle die Miete auf ein anderes Konto als das Eigene und drohe damit, dass die Miete erst wieder auf das bezeichnete Konto kommt, wenn die Daten bekannt sind. Wir leben in Deutschland mit Personenindentität, da geht nix mit Geheimkonto oder diese Vertuschungspraktik. Anderer Weg, schalte einen Rechtsanwalt ein, gehe auf das Grundbuchamt und lasse die Daten ausdrucken, kostet 10 EURO und hast die Daten aktuell. Die Kosten muss die Verwaltung bezahlen.
mfg
tummle
vielen Dank erst ein mal für deine Antwort!Hab mir schon gedacht das die mir die Datenn icht vorenthalten dürfen. Aber nochmal zum Verständnis, ich darf die Miete einbehalten bis ich die Kontaktdaten bekomme und muß da keine Konsequenzen fürchten? Hättest Du da vielleicht noch eine Paragraphen den ich im Einschreiben erwähnen könnte? Wenn nicht ist es auch nicht schlimm hast mir ja genug Alternativen genannt.
Vielen Dank noch mal und ein schönes Wochenende,
infinit
Hallo aus Hamburg!
Na ja der Hausverwalter riecht wohl das du Ärger machen Willst.
Frag doch einfach deine Untermieter Nachbarn kann ja auch der Häuser block nebenan sein. Aber einfach wohl nur über die Handelskammer fragen.
Sozial Amt oder vielleicht sogar Polizei (Bürgernaher Beamter).
Das liegt aber am Grund der Frage - die Eigentümer habe sich wohl aus der Öffentlichkeit zurückgezogen das müsste man Respektieren.
Hoffe das hilft dir und du kommst zum Namen.
Otto
Danke für deine Antwort! Ich respektiere auch das man keine Lust oder Zeit hat sich um eigene Immobilien zu kümmern aber ich bezweifele das die Eigentümerin weiß wie unfähig ihre „Vertreter“ sind! Wollte sie mal darüber in Kenntnis setzen, sie bezahlt ja schließlich dafür(und ich auch) das die Ihr die Arbeit abnehmen, aber da passiert nicht viel!
Hallo Infinit, bin zwar kein Jurist, aber ich gehe mal davon aus, dass im Mietvertrag der Eigentümer als Vermieter auftreten müsste. Es kann aber auch sein, dass die Wohnung von einem Verwalter vermietet ist Eigentümer könnte ja auch eine Firma sein. Jedenfalls dürfte das aber nicht so wichtig sein. Vertragspartner ist jedenfalls derjenige, der im Mietvertrag steht. Dieser sollte dann auch für die Durchsetzung von Ansprüchen der „richtige“ Vertragspartner sein.
Ansonsten würde ich das entweder mit einem Anwalt, Mieterverein, oder auch bei der Rechtsberatungsstelle des zuständigen Amtsgerichts abklären. Letzere ist grundsätzlich kostenlos. Einfach mal fragen.
vielen Dank erst ein mal für deine Antwort!Hab mir
schon
gedacht das die mir die Datenn icht vorenthalten
dürfen. Aber
nochmal zum Verständnis, ich darf die Miete
einbehalten bis
ich die Kontaktdaten bekomme und muß da keine
Konsequenzen
fürchten? Hättest Du da vielleicht noch eine
Paragraphen den
ich im Einschreiben erwähnen könnte? Wenn nicht ist es
auch
nicht schlimm hast mir ja genug Alternativen genannt.
Vielen Dank noch mal und ein schönes Wochenende,
infinit
Hallo Infinit,
damit wir uns nicht falsch verstehen, du hälst die
Miete nicht ein, sondern zahlst auf ein Konto wo du die
Indentität hast. Einhalten geht nicht, dass ist
gefährlich, wenn auch machbar. Ich bin zur Zeit nicht
in Deutschland, dies muss dich aber nicht aufhalten,
schon mal das Schreiben zu machen. Wenn ich zurück bin,
gebe ich die gewünschten Paragraphen, sind aber für das
Schreiben nicht notwendig. Jede Verwaltung muss
reagieren, sonst macht sie sich der „nicht
ordnungsgemäßen Vewaltung“ schuldig.
Gruß tummle