Moin,
mal angenommen Frau Brillenschlange ist Kontaktlinsenträgerin. Die Aufwendungen dafür können ja unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden.
Als besonders optimal zu tragen stellen sich die Zwei-Wochen-Linsen heraus. Für diese Linsen bietet ihr der Optiker eine sogenannte Flatrate an. Sie zahlt jeden Monat ein bestimmten Betrag x. In diesem Betrag enthalten sind die Linsen, Ersatzlinsen (wenn eine Linse kaputt- oder verloren geht) und Reinigungsmittel.
Wären auch diese Aufwendungen als agB ansetzbar?
Schöne Grüße
e