Demnach ist es absolut nicht Gesetzeskonform jeden Kontakt zu
unterbinden…oder hab ich da was falsch verstanden?
Ja.
http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%…
Das lässt sich mit deiner Aussage, dass es absolut nicht gesetzeskonform sei, nicht in Einklang bringen.
Der Therapeutische Sinn ist hier eh höchst zweifelhaft, und
das ist nicht nur meine Meinung als Laie.
Sagt wer?
Und überhaupt bei der Gelegenheit die Frage gestellt: Wer möchte den Kontakt? Der Patient? Oder die Angehörigen? Steht der Patient unter Betreuung? Ist er freiwillig in der Klinik?
Das alles sind für die Beurteilung der Frage enorm wichtige Aspekte!
Aber doch noch mal allgemeiner etwas dazu:
Eine Kontaktsperre kann für eine gewisse Zeit ganz wichtiger Bestandteil der Therapie sein, kann sogar Voraussetzung für weitere Maßnahmen sein. Sich daran zu halten kann also grundsätzlich auf der gleichen Ebene gewertet werden, wie bspw. Medikamentengabe (oder Ablehnung).
Auch ein Psychiatriepatient hat Rechte! Auch für einen Psychiatriepatienten gilt, dass ihm grundsätzlich keine Behandlung aufgezwungen werden kann und er im Umkehrschluss auch Behandlungen ablehnen kann. Dies kann er sogar - wie bei jeden anderen Patienten auch - wenn es besser wäre, dass er sich behandeln lässt.
Ausnahmen von diesem Grundsatz sind über Betreuungsrecht und Unterbringungsrecht (Ländersache) geregelt. Steht ein Patient unter Betreuung oder ist er untergebracht, wird die Angelegenheit ungleich komplizierter. (spätestens hier sollte man sich an eine Beratungsstelle wenden)
Steht er nicht unter Betreuung und ist freiwillig in der Klinik, dann muss er sich dieser Regelung der Kontaktsperre nicht unterziehen - dann kann im Umkehrschluss allerdings die Klinik die Behandlung wegen fehlender Mitwirkung ablehnen.
All das aus dem Blickwinkel des Patienten betrachtet! DER hat die Rechte. Nicht etwa Angehörige (nur vorsichtshalber erwähnt).