Hallo ihr Schlauen!
mal angenommen man hat einen riesen Zoff mit seinem Freund und ist dabei so sauer und verletzt sich selbst, wodurch man ins Bezirkskrankenhaus von der Polizei eingeliefert wird für eine Nacht.
Man versucht tage lang seinen Freund zu erreichen, der reagiert jedoch nicht.
Als man ihn dann vor der Arbeit antrifft, meint der, die Polizei hätte ihm ein Kontaktverbot zu seiner Freundin ausgesprochen und da er vorbestraft ist, möchte er keinen Ärger riskieren, da angeblich sein Handy abgehört wird…
Kann die Polizei so einfach ein Kontaktverbot „aussprechen“ obwohl beide Parteien Kontakt haben wollen?
Muss das nicht durch einen gerichtlichen Beschluss geschehen?
danke 