Konten 'eingefroren'

huhu!

Beispielsweise im Zusammenhang mit Gaddafi hört man ja, dass seine Konten „eingefroren“ wurden.
Was heißt dieses „einfrieren“ genau?
Ist es lediglich eine temporäre Sperre?
Oder ist das Geld für immer gesperrt? Was würde dann mit dem Geld passieren?

Welche Rechtsgrundlage wird bei dem Verfahren überhaupt genutzt?

Gruß
Paul

Beispielsweise im Zusammenhang mit Gaddafi hört man ja, dass
seine Konten „eingefroren“ wurden.
Was heißt dieses „einfrieren“ genau?

Es bedeutet, dass keine Kontobewegungen vom Konto mehr heraus gemacht werden können.(Geldeingang möglich, aber kein Ausgang)

Ist es lediglich eine temporäre Sperre?

Ja, wenn es nicht beschlagnahmt wird sondern nur eingefroren ist, ist dies eine temporäre Sperre.

Oder ist das Geld für immer gesperrt? Was würde dann mit dem
Geld passieren?

Im Falle einer Beschlagnahmung kommt das Geld der Staatskasse zugute.
Außerdem kann es sein, dass Geschädigten Schadensersatzforderungen erfüllt werden.

Welche Rechtsgrundlage wird bei dem Verfahren überhaupt
genutzt?

weiß ich nicht.

Hallo,

Beispielsweise im Zusammenhang mit Gaddafi hört man ja, dass
seine Konten „eingefroren“ wurden.
Was heißt dieses „einfrieren“ genau?

das heißt, daß bestimmte Rechtsgeschäfte nicht mehr vorgenommen werden dürfen; am interessantesten sind in dem Zusammenhang natürlich Überweisungen und Auszahlungen.

Ist es lediglich eine temporäre Sperre?

Ja; das Einfrieren ist nur eine Übergangslösung bis man sich EU-weit geeinigt hat.

Welche Rechtsgrundlage wird bei dem Verfahren überhaupt
genutzt?

Das Außenwirtschaftsgesetz, §§ 5 ff.

Gruß
Christian

Nachtrag
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kein…

„Ausländer genießen, was ihre wirtschaftliche Betätigungsfreiheit betrifft, nicht den selben Grundrechtsschutz wie Deutsche.“
interessant

Gruß
Paul

„Ausländer genießen, was ihre wirtschaftliche
Betätigungsfreiheit betrifft, nicht den selben
Grundrechtsschutz wie Deutsche.“
interessant

Was ist denn daran interessant? Es steht doch auch so im Grundgesetz.

Was ist denn daran interessant? Es steht doch auch so im
Grundgesetz.

also in Artikel 14 steht nix von Deutschen
oder was meinst du?

Gruß
Paul

Was ist denn daran interessant? Es steht doch auch so im
Grundgesetz.

also in Artikel 14 steht nix von Deutschen

In Artikel 14 steht auch nichts von Verfügungen über Konten.

oder was meinst du?

Ich meinte, daß es nicht ungewöhnlich ist, daß manche Grundrechte für Ausländer nicht bzw. nicht uneingeschränkt) gelten (bspw. Freizügigkeit).

Aber das ist wohl eher ein Thema fürs Rechtsbrett.

Gruß
Christian