Hallo,
Person X und Y heiraten. Beide bringen jeweils ein Konto, das auf ihren Namen läuft in die Ehe ein. Während der Ehe wird ein gemeinsames Konto eingerichtet d.h. das Konto läuft auf beide Namen.
Nach 14 Jahren wollen sie sich trennen. Wie verhält es sich nun mit dem Geld auf den Konten ?
Stimmt es, dass das Geld des gemeinsamen Kontos als Zugewinn in in der Ehe gilt aber die beiden anderen Konten, da sie noch immer auf den Namen von x bzw. Y laufen, nicht in den Zugewinn laufen.
Wie verhält es sich wenn ein Konto auf den Namen von Person X läuft aber Person Y Zugriffsberechtigt ist ?
Wo findet man Infos ?
Danke
Albert
Hallo,
Person X und Y heiraten. Beide bringen jeweils ein Konto, das
auf ihren Namen läuft in die Ehe ein. Während der Ehe wird ein
gemeinsames Konto eingerichtet d.h. das Konto läuft auf beide
Namen.
Nach 14 Jahren wollen sie sich trennen. Wie verhält es sich
nun mit dem Geld auf den Konten ?
Stimmt es, dass das Geld des gemeinsamen Kontos als Zugewinn
in in der Ehe gilt
ja
aber die beiden anderen Konten, da sie noch
immer auf den Namen von x bzw. Y laufen, nicht in den Zugewinn
laufen.
Das was vor Zeitpunkt der Eheschließung drauf oder nicht drauf war ja; ab Zeitpunkt Eheschließung Zugewinn.
Wie verhält es sich wenn ein Konto auf den Namen von Person X
läuft aber Person Y Zugriffsberechtigt ist ?
unerheblich für den Zugewinn.
Wo findet man Infos ?
hier
frag-einen-anwalt.de oder einfach mal googeln mit „Zugewinn+Scheidung“
Danke
Albert