Kontenabschluß

Hallo,

welche Kontenumbuchungen zum Jahresabschluß sind in der Praxis bei Verwendung von Fibu-Software noch notwendig? Im Prinzip werden ja alle Konten durch das Programm abgeschlossen.

Hallo Ally,

unter der Voraussetzung, dass alle Sachkonten einschließlich Anlagevermögen abgestimmt sind (ein bisschen was bleibt in der Praxis selbst bei präziser Arbeit immer für den Abschluss hängen), fehlt dann fast bloß noch Kontrolle, Nachweis und ggf. Anpassung sämtlicher Abgrenzungen. Aktiv vor allem Warenbestand, Wertberichtigungen, ARAP; Passiv vor allem sämtliche Rückstellungen und PRAP.

Es wird nicht langweilig dabei…

Schöne Grüße

MM

Hallo nochmal,

das waren jetzt gänzlich unsystematisch ein paar Stichworte für einen Feldwaldwiesenabschluss.

Noch ein paar - ebenfalls gänzlich unsystematische - Schwänke aus dem Nähkästchen, bloß um zu zeigen, was alles bei Abschlussarbeiten daherrollen kann, ohne dass die Hl. EDV „automatisch“ Hilfe oder Rettung bieten würde:

Hochbauunternehmer ist ganz glücklich, dass es ihm zusammen mit dem Rechenknecht endlich gelungen ist, ein ordentliches Kostenträgersystem einzurichten und sogar bei der Erfassung der laufenden Vorgänge zu respektieren. Die Bewertung der Aufträge in Arbeit war immer eine sehr mühselige Sache, und dieses Jahr wird alles anders. Das geht ja jetzt auf Knopfdruck. Nebbich: Auf Knopfdruck hätte das Projektabrechnungssystem schon beinah die Verluste des übernächsten Jahres aktiviert, wenn der böse Rechenknecht nicht die Bremse gezogen hätte.

Landmaschinenimporteur hat zwei Schlepper im Wert von je etwa 70 TDM im Bestand, die sich seit drei Jahren nicht bewegt haben. Auf Nachbohren wird endlich erzählt: Sie können sich auch nicht bewegen, weil es sie noch nie gegeben hat. Sie gehören der Muttergesellschaft, sind bloß eingebucht worden, weil jemand einen Lieferschein mit einer Rechnung verwechselt hat, und niemand weiß, wie man das weitgehend automatisierte WaWi-System überlisten und die Schlepper ausbuchen kann, ohne dass dabei gleichzeitig eine Rechnung an irgendwen erzeugt wird. Ohne den bösen Rechenknecht hätte man mit dem Betrag, der bei der nicht grade riesigen Vertriebsgesellschaft in etwa dem Gewinn eines Jahres entspricht, munter weiter konsolidiert. Ist ja alles EDV-gestützt, und was der Computer sagt, stimmt.

Eine Softwareschmiede hat schon vor ein paar Jahren eine inzwischen gut etablierte Anwendung entwickelt und ernährt sich für die Zeit, die sie braucht, um eine neue Version zu basteln, vor allem von etwa siebzig Wartungs- und Hotlineverträgen. Die werden alle vorschüssig bezahlt, laufen sechs oder zwölf Monate, und natürlich nicht mit dem Kalenderjahr, sondern jeweils ab Abnahme. Stell Dir dazu mal die Passive Rechnungsabgrenzung vor: Automatisieren kann man da in einem normalen, nicht integrierten FiBu-Programm allenfalls einen Apparat von monatlich wiederkehrenden Buchungen. Und wenn man die munter per Knopfdruck durchzieht, wird aus neun mal eingegebenen 1.035 statt 10.350 schon immerhin eine Abweichung von 83.835, was geringfügig oberhalb des Bestandes in der Portokasse liegt.

Wieauchimmer: Was alles der Begriff Abschlussarbeiten umfasst, hängt von den Aktivitäten eines Unternehmens, von seiner Größe, von Art und Umfang der EDV-Unterstützung ab. Wenn Du für Deinen konkreten Fall (falls es ihn gibt) mehr erzählen willst, kann Dir vielleicht noch jemand bessere Hinweise geben.

Schöne Grüße

MM

Abschluß erhaltene/gewährte Skonti
Danke Martin,

speziell würde mich interessieren, ob es in der Praxis üblich ist, z. B. die Konten für erhaltene bzw. gewährte Skonti über Waren / Umsatzerlöse abzuschließen.

Danke Martin,

speziell würde mich interessieren, ob es in der Praxis üblich
ist, z. B. die Konten für erhaltene bzw. gewährte Skonti über
Waren / Umsatzerlöse abzuschließen.

Hi !

Nein. Die Konten selbst werden heutzutage nicht mehr abgeschlossen. Es ist alles in den Programmen hinterlegt.

BARUL76

Danke Euch allen, @ Barul: Wie ist das gemeint es ist in den Programmen hinterlegt, daß sie automatisch über Waren/UE abgeschlossen werden oder einzeln in der GuV erscheinen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ally,

was in der GuV erscheinen muss und nicht zusammengefasst oder verrechnet werden darf, steht in § 275 HGB. In dieser Gliederung sind Skonti, Rabatte, Erlösschmälerungen in der Position „1. Umsatzerlöse“ enthalten.

Übliche FiBu-Anwendungen sehen mindestens zwei Ebenen der Gliederungstiefe der GuV vor: Die Gliederung nach § 275 HGB und den Nachweis der in die einzelnen Positionen eingeflossenen Sachkontensalden.

Eine Verrechnung der Salden verschiedener Sachkonten im Sinn von Umbuchungen auf Kontenebene, die die Salden der Einzelkonten zu den GuV-Positionen zusammenfassen, ist gänzlich unüblich und würde der Nachvollziehbarkeit der GuV sehr schaden. Stell Dir allein mal vor, wie viele umgebuchte Konten mit Saldo Null zustande kämen, wenn man die Position „sonstige betriebliche Aufwendungen“ mit einem einzigen Sachkonto ausweisen wollte.

Die von Dir verwendete Software kenne ich nicht, aber es würde mich ziemlich überraschen, wenn damit die Positionen der „fertigen“ GuV nur durch Zusammenbuchen von Einzelsalden dargestellt werden könnten und kein Kontennachweis zur GuV offen, ohne Umbuchungen, ausgewiesen werden könnte.

In anderem Zusammenhang wäre das Zusammenfassen aller zu einer GuV-Position gehörenden Salden zu einem einzigen Konto ziemlich katastrophal: Nämlich bei den Umsätzen. Wie sollte man da noch das Entstehen der USt nachvollziehen können, wenn alle betroffenen Sachkonten zu einem Kuchen umgebucht würden?

Noch ein Krümelchen am Rande: In dem Moment, wo Du nach irgendwas anderem als HGB konsolidierst, bist Du verloren, wenn Du nur noch die GuV nach 275 HGB kennst und sämtliche zu einer Position gehörenden Konten zusammengebucht hast. Ich kenn da z.B. ein Land, das etwas mehr als 50km von hier anfängt, in dem gewährte Skonti dem Zinsaufwand zugerechnet werden…

Die unterschiedliche Denke von Rechenknechten und Leuten mit WP-Zusammenhang führt immer wieder zu heftigem Zusammenprallen: Beispiel - Der Rechenknecht ist beleidigt, wenn er ein eigentlich „richtiges“ Sachkonto einer falschen Position zugeordnet hat (z.B. AO Aufwand/Ertrag) und der Prüfungsassistent - dem technische Zusammenhänge oft nicht geläufig sind - von ihm eine „Umbuchung“ verlangt. Sie fetzen sich erbittert darüber, aber dass es da gar nichts umzubuchen gibt, sondern eine Veränderung in der Auswertungsstruktur alle glücklich machen würde, geht an beiden vorbei, weil keiner dem anderen glauben will, dass er das jeweilige Metier beherrscht.

Geht das vielleicht ein bissel in die Richtung Deines Problems?

Schöne Grüße

MM