Hallo zusammen,
weiß jemand ob es möglich ist irgendwoher eine Auflistung aller Konten zu bekommen, die auf eine verstorbene Person gelaufen sind? Auch wenn sie jetzt schon evtl. auf jemand anderen laufen? Wir haben den Verdacht, dass uns unser Miterbe die Existenz von Konten verheimlicht und er beim Notar nur die Konten der Hausbank angegeben hat.
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank!!
Hallo,
weiß jemand ob es möglich ist irgendwoher eine Auflistung
aller Konten zu bekommen, die auf eine verstorbene Person
gelaufen sind?
das ist grundsätzlich nicht möglich, weil es keine zentrale Datenbank gibt, auf die für solche Zwecke zugegriffen werden könnte.
Zwei Möglichkeiten gibt es aber dennoch: Sofern man beim zuständigen Finanzamt (herauszufinden unter http://www.finanzamt.de ) den Eindruck vermitteln könnte, die gezahlte Erbschaftsteuer sei möglicherweise zu gering ausgefallen und durch das Auffinden weiterer Konten zu steigern, ist es denkbar, daß vom FA ein automatisierter Abruf nach § 93b Abgabenordnung durchgeführt wird.
Die zweite, weitaus harmlosere Variante, wäre, den Bundesverband Deutscher Banken anzusprechen, der (zumindest war es früher so) Anfragen an die Mitgliedsinstitute schickt. Das dauert aber länger und ist wahrscheinlich auch von weniger Erfolg gekrönt als die erste Variante.
Gruß
Christian
Hallo,
müssen Banken Konten von Verstorbenen nicht (mehr) von sich aus melden, wenn sie vom Tod Kenntnis erlangen?
Eine Bekannte konnte schon am Tag nach dem Tod nicht mehr mal Kontoauszüge mit der Zweitkarte (Kontovollmacht lag vor, aber nicht über den Tod hinaus) abholen um das Konto zu überprüfen. Das muste dann erst manuell freigeschaltet werden.
Cu Rene
Hallo René,
müssen Banken Konten von Verstorbenen nicht (mehr) von sich
aus melden, wenn sie vom Tod Kenntnis erlangen?
im Prinzip schon, aber einerseits müssen sie davon erst einmal Kenntnis erlangen und andererseits gilt die Anzeigepflicht erst einmal ab einem Wert der verwalteten Vermögensgegenstände von 2500 Euro.
Gruß
Christian
Eben, die Banken müssen es erstmal wissen, dass jemand gestorben ist. Und wenn eben einer davor schon die Vollmachten hatte, kann dieser ja das Konto auflösen (ohne zu sagen dass die Person gestorben ist) und auf ein anderes Konto, auf seinen Namen übertragen. Und keiner weiß es. Nicht wir als Miterben und nicht der Staat.
Aber danke für deine Antwort erstmal exc.
Hallo,
das hatte denen auch von den Erben noch niemand gesagt, daran denkt man in dem Moment auch nicht unbedingt als erstes.
Von einer Bankazubine habe ich mal gehört, daß das Studium der Sterbefälle und Beerdingungsanzeigen in der Zeitung dort tägliches Pflichtprogramm für jeweils einen Mitarbeiter war. Bei einer bundesweit operierenden Bank ohne Filialen vor Ort geht das natürlich nicht so leicht.
Cu Rene
Das war mein Gedanke. Überregionale Banken und Internetbanken haben gar keine Chance über Sterbefälle Bescheid zu bekommen, wenn sie nicht informiert werden.
Hallo Sandra0,
also bei uns ist es so, dass Bevollmächtigte das Konto nur auflösen können, wenn der Kontoinhaber verstorben ist (vereinbart wird das auf dem Vollmachtsformular). Lebt der Kontoinhaber, kann nur er das Konto auflösen.
Ob das allerdings überall so ist, kann ich leider nicht beurteilen…
Grüße
Deli
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