Es gibt aber nur bei der Postbank probleme. Die Sagen ein
Auflösen ist nur aus einem wichtigen Grund möglich (Tot kein
wichtiger Grund???)
So wie es aussieht muß ich bei der Postbank auf die Laufzeit
bzw. auf die Kündigungsfristen achten.
der Erbe ist Rechtsnachfolger, d.h. er übernimmt die Verträge so, wie sie vor dem Tod des Erblassers bestanden. Damit gelten auch Laufzeiten und Kündigungsfristen weiter (Ausnahme u.a. bei Mietwohnungen).
es kommt immer darauf an was für eine Sparform es ist. Normale Sparkonten können wie du gemerkt hast entweder unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder mit Zahlung von Vorschusszinsen aufgelöst werden.
Wenn es jedoch ein Sparbrief ist mit einer festen Laufzeit, ist oft eine Auflösung nicht möglich. Dann geht dieser Vertrag 1:1 auf den Erben über und dieser führt das ganze fort. In der Sparkasse, bei der ich gearbeitet habe, war es bei Sparkassenbriefen nur, dass diese bei finanziellem Notstand aufgelöst bzw. an einen anderen Kunden weiterverkauft wurden. Tot ist kein triftiger Grund, da er ja ganz einfach in den Vertrag eintreten kann.
das hört sich nach einem Kapital plus Konto an. Dabei handelt es sich um ein Festgeldkonto, bei dem die Laufzeit fest ist. Das kann vor Ablauf der Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Das gilt auch für die Erben.