Hallo Com.untiy,
eine kurze Frage:mich ereilte die Tage ein schreiben zwecks Kontenklärung bei der BFA. Ich habe nur 2,5 Jahre in die GRV eingezahlt und dann in die Selbständigkeit (seit 5 Jahren) gewechselt - bringt die Kontenklärung eine Prüfung des Sozialversicherungsstatus mit sich? kann man dies getrost ausfüllen oder sollte man auf j.fall mit einem anwalt reden?
würde mich freuen, wenn jmd seine erfahrung mit mir teilt
viele grüße
nadine
Guten Tag Nadine,
mit der Deutschen Rentenversicherung können Sie nicht handeln.
Dort werden Fakten gesammelt und aufgrund Ihrer Angaben gegebenenfalls
ausstehende Beiträge beigetrieben. Von wem auch immer.
Wenn für die beitragspflichtigen Zeiten entsprechende Beiträge
gezahlt wurden - umso besser. Es geht dabei um Ihre Rente.
Kaum vorstellbar, dass ein Anwalt mehr über Ihre beitragspflichtigen
Zeiten weiß, als sie selbst.
Gruß
Günther
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Hallo,
ich weiss ja nicht, was Du machst, aber wenn Du inzwischen in einem berufsständischen Versorgungswerk Mitglied bist, kannst Du Dir die einbezahlten Arbeitnehmerbeiträge erstatten lassen.
Chrissie
Hallo Nadine,
gewechselt - bringt die Kontenklärung eine Prüfung des
Sozialversicherungsstatus mit sich? kann man dies getrost
Nein, die Kontenklärung macht die DRV, die Feststellung des Status in der Regel die Krankenkasse. Außerdem zwingt Dich niemand, die Formulare zur Kontenklärung auszufüllen und zurückzuschicken.
ausfüllen oder sollte man auf j.fall mit einem anwalt reden?
Wozu das denn ?
fragt sich das Nordlicht
Hallo Nordlicht
Hallo Nadine,
gewechselt - bringt die Kontenklärung eine Prüfung des
Sozialversicherungsstatus mit sich? kann man dies getrost
Nein, die Kontenklärung macht die DRV, die Feststellung des
Status in der Regel die Krankenkasse. Außerdem zwingt Dich
niemand, die Formulare zur Kontenklärung auszufüllen und
zurückzuschicken.
Im 2. Anschreiben steht dann irgendein § wonach man gesetzlich verpflichtet wäre dies zu tun. Allerdings stand da wohl nix von irgendwelchen Sanktionen…
LG
Mikesch