Kontenklärung Versorgungsausgleich selbst beantrage

Hallo zusammen,

nehmen wir an, A und B wollen sich einvernehmlich scheiden lassen. Nehmen wir weiter an, Gegenstand des Scheidungsverfahrens wäre nur die Scheidungssache an sich und der Versorgungsausgleich. Die Scheidung kann frühestens in 3 Monaten anhängig gemacht werden. Beide Parteien sind sich einig, dass das Verfahren schnell über die Bühne gehen soll. Es soll somit auch die Zeit verkürzt werden in denen das Gericht die Unterlagen zur Kontenklärung bei den gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen anfordert. Die Parteien wollen dies gerne selber machen.

Ist dies grundsätzlich möglich oder müssen die Unterlagen zwingend vom Gericht angefordert werden. Können die Versicherungsträger Einwendungen erheben gegen dieses Ansinnen und wenn ja woraus könnten die Einwendungen rechtlich begründet sein.

Ich hoffe meine Ansinnen hinreichend deutlich gemacht zu haben.

Ich danke euch.
ml.

Ja.
Aber warum nutzt Du nicht das Beratungstelefon der Deutschen Rentenversicherung ?
Dann bist Du ganz sicher, das es geht und wie man es einleitet.

MfG
duck313

Da der Regelfall der ist, dass das Gericht die Unterlagen anfordert, haben sich auch die Hotlines der Versicherungen darauf eingeschossen diese Fragen lapidar damit abzubügeln „Das macht das Gericht“. Wenn es aber zwingend nur das Gericht machen darf, so muss das doch irgendwo verankert sein. Immerhin leben wir ja in Deutschland :wink:

ml.