Kontenpfändungs-Gebühren

Hallo,
die Stadtkasse hatte aufgrund einer öffentlichen Forderung von knapp 100 EUR eine Kontenpfänung gegen mich bewirkt. Ich habe nun mehr eine Ratenzahlung mit der Stadt vereinbart und die Kontenpfändung wurde ruhendgestellt. Die Bank hat mein Konto nun mehr 15,00 EUR für die Ruhendstellung als Gebühren belastet. Ist das rechtens? Weil ich habe gehört, dass die Bank verpflichtet wäre eine Kontenpfändung ohne Gebühren zu bearbeiten?

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG und frohes Fest
Frank

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Vertragssituation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben.

Eigentlich darf die Bank keine Gebühren erheben.

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Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
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