Hallo,
die 1000 Km machen die Sache mit mal eben über Wochenende Schloss austauschen und Vermieterpfandrecht geltend machen eher unpraktikabel, wenn man nicht vor Ort entsprechende Gewährsleute hat. Natürlich reicht es rein rechtlich auch aus, das Pfandrecht auszusprechen und der Entfernung von Einrichtung zu widersprechen. Ist aber ein recht stumpfes Schwert, weil man im Zuwiderhandlungsfall dann doch erst einmal einen Titel braucht um sich die Sachen zurück zu holen (wenn man überhaupt weiß, wo die geblieben sind, und erstaunlicherweise werden die dann auch immer genau in den Moment gestohlen 
Auf einem anderen Blatt steht natürlich angesichts des anstehenden anderen Verkaufs, ob und inwieweit so ein Vermieterpfandrecht überhaupt unter dem Strich Sinn macht, wenn man von einem kompletten Friseurladen spricht, der dann ja auch anderweitig untergestellt werden muss, wenn man nicht gezielt auf ein paar kleinere und werthaltige Gegenstände mit einfacher Verwertungsmöglichkeit (aber auch den Risiken fremder Eigentumsrechte, …) zurück greifen kann.
Mahnbescheid kostet nicht viel, und man kann dann sehen, ob Widerspruch eingelegt wird, man dann ins streitige Verfahren geht, ggf. zwischenzeitlich Insolvenz eintritt, … Den MB würde ich auch bei einer einzelnen Miete beantragen, der kostet ja nicht viel. Klage nur dann, wenn Aussicht auf Zahlungsfähigkeit besteht, und - ich weiß, dass es genug Kollegen gibt, die es anders sehen - nicht unbedingt unter € 500,-- in Sachen, in denen man nicht mit teuren Gutachterkosten und faulen Vergleichen rechnen muss, sonst nicht unter € 1.000,–).
Gruß vom Wiz