sobald er die entsprechenden Vereinbarungen zu Datenschutz und Verschwiegenheit unterschrieben hat, für das Institut arbeitet oder sich in Ausbildung befindet und von seinem Vorgesetzten im Kundenverkehr (bzw. entsprechende Fachabteilung) eingesetzt wird.
Mißbräuchliche Verwendung (zB ich kucke mal, was mein Nachbar
verdient) ist allerdings untersagt (durch Arbeits- oder
Dienstanweisungen).
So ganz beruhigt mich die Dienstanweisung allerdings nicht,denn
wie genau diese befolgt wird ist wohl Vertrauenssache.
Denn dies (zB ich kucke mal, was mein Nachbar verdient) war der Grund meiner Anfrage.
Der Sohnemann eines,sagen wir mal sehr Nachbarschfaftsinteressierten Straßenbewohners macht gerade eine Lehre bei meiner Hausbank.
Euch Allen jedenfalls vielen Dank für die Antworten und ein schönes WE.
So ganz beruhigt mich die Dienstanweisung allerdings
nicht,denn
wie genau diese befolgt wird ist wohl Vertrauenssache.
Nein, das ist es nicht. Eine mißbräuchliche Verwendung ist nämlich durchaus ein Entlassungsgrund.
Der Sohnemann eines,sagen wir mal sehr
Nachbarschfaftsinteressierten Straßenbewohners macht gerade
eine Lehre bei meiner Hausbank.
Tja, wenn der Sohnemann irgendwas von dem weitergibt, was er in der Bank über die Nachbarn (oder sonst irgendwem) erfährt und es kommt raus, dann ist der Sohnemann die längste Zeit bei Deiner Hausbank gewesen.
Mit Pressefreiheit à la wikileaks wird er sich nicht rausreden können