Kontenzugriff für Bankangestellte?

Hallo zusammen,

Mich interessiert wie weit die Befugnisse der einzelnen Bankmitarbeiter (Sparkasse) auf die div. Konten gehen.

Also ab welchem Status hat ein Bankmitarbeiter die Berechtigung auf die Konten,zb. Giro, anhand des Namens oder der Kontonummer zu zugreifen?

Viele Grüße
Markus

Hallo,

Also ab welchem Status hat ein Bankmitarbeiter die
Berechtigung auf die Konten,zb. Giro, anhand des Namens oder
der Kontonummer zu zugreifen?

wenn der Kunde zu der entsprechenden Sparkasse gehört, so können die dort angestellten Azubis bereits auf die Kundendaten zugreifen.

Grüße Alex

Hallo,

sobald er die entsprechenden Vereinbarungen zu Datenschutz und Verschwiegenheit unterschrieben hat, für das Institut arbeitet oder sich in Ausbildung befindet und von seinem Vorgesetzten im Kundenverkehr (bzw. entsprechende Fachabteilung) eingesetzt wird.

Grüße

Uwe

Hallo Alex,

ja, außer die Konten wurden zur Einsicht gesperrt (zB die Konten anderer Bankmitarbeiter).

Wäre ja blöd, wenn der Azubi mit einem Click wüßte, was sein Chef verdient :wink:

Mißbräuchliche Verwendung (zB ich kucke mal, was mein Nachbar verdient) ist allerdings untersagt (durch Arbeits- oder Dienstanweisungen).

VG
Mela

Hallo Alex,

ja, außer die Konten wurden zur Einsicht gesperrt (zB die
Konten anderer Bankmitarbeiter).

klar, es sei denn der Azubi ist in der Mitarbeiterbank eingesetzt.

Mißbräuchliche Verwendung (zB ich kucke mal, was mein Nachbar
verdient) ist allerdings untersagt (durch Arbeits- oder
Dienstanweisungen).

sollte bekannt sein :wink:

VG
Mela

Grüße Alex

Hallo Alex,

Mißbräuchliche Verwendung (zB ich kucke mal, was mein Nachbar
verdient) ist allerdings untersagt (durch Arbeits- oder
Dienstanweisungen).

So ganz beruhigt mich die Dienstanweisung allerdings nicht,denn
wie genau diese befolgt wird ist wohl Vertrauenssache.

Denn dies (zB ich kucke mal, was mein Nachbar verdient) war der Grund meiner Anfrage.
Der Sohnemann eines,sagen wir mal sehr Nachbarschfaftsinteressierten Straßenbewohners macht gerade eine Lehre bei meiner Hausbank.

Euch Allen jedenfalls vielen Dank für die Antworten und ein schönes WE.

Grüße
Markus

Hi

So ganz beruhigt mich die Dienstanweisung allerdings
nicht,denn
wie genau diese befolgt wird ist wohl Vertrauenssache.

Nein, das ist es nicht. Eine mißbräuchliche Verwendung ist nämlich durchaus ein Entlassungsgrund.

Der Sohnemann eines,sagen wir mal sehr
Nachbarschfaftsinteressierten Straßenbewohners macht gerade
eine Lehre bei meiner Hausbank.

Tja, wenn der Sohnemann irgendwas von dem weitergibt, was er in der Bank über die Nachbarn (oder sonst irgendwem) erfährt und es kommt raus, dann ist der Sohnemann die längste Zeit bei Deiner Hausbank gewesen.
Mit Pressefreiheit à la wikileaks wird er sich nicht rausreden können :wink:

Gruß
Edith