Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,wir haben folgendes Problem :
Da ich nach der Pleite meiner Firma so gut wie selten ein eigenes Konto eröffnen kann, bzw mir das mit dem Eingang einer Pfändung immer wieder gekündigt worden ist, kann ich das Konto meiner Lebensgefährtin mitnutzen. Seit guten 2 Jahren überweist mein Arbeitgeber auf diesem Konto die Lohnzahlungen.Ich hab bei der Bank auch für ein Verfügungsrecht unterschrieben, hab eine EC Karte, etc…, bin aber eben nicht „Miteigentümer“ des Kontos. Leider kam es letzte Woche zu einem Pfändungsversuch eines meiner Gläubiger, welcher von meinem Arbeitgeber ordnungsgemäß beantwortet wurde, u.a. nannte er dem Glaubiger auch die Bankverbindung meiner Lebenspartnerin. Der Gläubiger versuchte sofort dort zu pfänden. 1. Frage : Darf er das, obwohl ich unterhalb der Pfändungsgrenze verdiene, und das Konto nicht mir gehört ?
Was allerdings viel wichtiger ist : Die Bank rief heute bei meine Lg an, um ihr mitzuteilen, das mein Lohn wegen des „Geldwäschegesetzes“ nicht mehr auf ihr Konto zu überweisen ist (obwohl Absender + Verwendungszweck klar und ausführlich beschrieben sind )und das man die Überweisung zum 01.08.2009 nicht mehr annehmen würde ! Ich vermute, das die Bank etwas „stinkig“ ist, das sie eine Pfändung bearbeiten mußte, ohne die Kosten an meine Lg weiterberechnen zu können.
Mfg
Frainer
Hi Frainer,
zu Frage 1: nein der Gläubiger kann nicht pfänden
zu Frage 2: die Bank Deiner Lebensgefährtin hat Recht
Zwei Tipps:
1.) Finde eine Regelung mit dem Pfänder (z.B. monatliche Rückzahlung), sonst verfolgt Dich das bis zum Ende Deines Lebens
2.) Gebe Deinem Arbeitgeber die Bankverbindung Deiner Lebensgefährtin inkl. Namen auf. Also „bitte überweise ab sofort mein Gehalt auf das Konto von Maximila Mustermann, Kto XXX, BLZ XXX, Bank XXX“. Dann ist das für die Bank unproblematisch und rechtlich problemfrei. Nur muss Dein Arbeitgeber in den Überweisungen Deiner Gehaltszahlungen den Namen Deiner Lebensgefährtin nennen (als Kontoinhaber). Das geht rechtlich, aber ob der das technisch schafft, ist die ausschlaggebende Frage.
Viele Grüße
Carsten 
Hallo Carsten,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
zu Tipp 2:
Aber genauso machen wir das schon seit 2 Jahren:
Emfänger : Frau xxxxxx
Verwendungszweck : Lohn /Gehalt Herr YYYY
Monat 00/0000
Absender: Firma ASDF
… und nun soll das nicht mehr gehen, zu mal es um Beträge geht die weit weit unter der 3000 € Grenze liegen?
MfG
Frainer
Da ich nach der Pleite meiner Firma so gut wie selten :ein eigenes Konto eröffnen kann, bzw mir das mit dem :Eingang einer Pfändung immer wieder gekündigt worden :ist
Schau Dir mal die Global MasterCard Premium an (http://www.global-mastercard.de, dann rechts die Premium- Karte). Enthält ein einfaches Girokonto z.B. zum Empfang des Lohnes und zur Überweisung der Miete. Das wurde speziell für Leute mit Insolvenz, Pfändung gemacht.
u.a. nannte er dem Glaubiger auch die Bankverbindung
meiner Lebenspartnerin. Der Gläubiger versuchte
sofort dort zu pfänden. 1. Frage : Darf er das
Rechtsrat in dieser Frage gibt Dir die Schuldnerberatung. Ich darf das nicht.
Was allerdings viel wichtiger ist : Die Bank rief :heute bei meine Lg an, um ihr mitzuteilen, das mein :Lohn wegen des :„Geldwäschegesetzes“ nicht mehr auf ihr Konto zu überweisen ist
Das ist korrekt von der Bank. Deine Lg hat bei Eröffnung unterschieben, dass sie das Konto für sich selbst nutzt („auf eigene Rechnung“), und nicht dazu, Geld für dritte in Empfang zu nehmen.
Nochmal mein Rat: Hole dir die Global MasterCard Premium.
Mfg
Frainer
MfG „Caspar“
Hi Frainer,
die Überweisungen sind rechtlich völlig in Ordnung.
Lass mir Dir drei Fragen stellen, wo wohnst Du, bei welcher Bank ist Deine Freundin Kunde und würdet Ihr die Bank wechseln?
Viele Grüße
Carsten 
Hi Frainer,
die Überweisungen sind rechtlich völlig in Ordnung.
Lass mir Dir drei Fragen stellen, wo wohnst Du, bei welcher
Bank ist Deine Freundin Kunde und würdet Ihr die Bank
wechseln?
Viele Grüße
Carsten 
Hallo Carsten,
wir wohnen Gemeinde Titz, Großraum Düren, und sind da bei der Sparkasse.
Ein Wechsel ist für uns eigentlich kein Problem.
MfG
Frainer
Hi Frainer,
ich würde Dir empfehlen ein Konto bei der Postbank, der norisbank oder der Deutschen Bank zu eröffnen.
Bei den drei Banken weiß ich, dass dort der Namen- Nummernvergleich auf Basis des "Emfänger"namens in der Überweisung und dem des Kontoinhaber abgeglichen wird. Der Verwendungszweck ist irrelavant. Und für noris und DB kann ich Dir sagen, dass wegen einer Pfändung keine Kündigung ausgesprochen wird.
Bei der noris gibt ein kostenfreies Konto, bei der DB ein Bestkonto für EUR 10 monatlich. Das letztere ist all inclusive und hat viele Zusatzleistungen (bspw. 6% Rückerstattung für jeden Urlaub, den Du über eine Hotline buchst, etc.).
Lass Dich beraten und suche Dir das beste raus. Solltest Du mit den beiden letztgenannten Banken irgendwelche Probleme bei der Kontoeröffnung oder später haben, lass es mich wissen.
Hoffe ich konnte Dir helfen!
Carsten