Liebe/-r Experte/-in,
unzwar habe ich folgendes Problem.
Ich und meine Frau haben einige Schulden und versuchen jetzt da raus zu kommen.
Meine Frau wird in nächster Zeit ein Insolvenzverfahren einleiten und ich möchte meine Schulen durch vergleiche loswerden. Momentan habe ich noch eine Lohnpfändung und verdiene rund 1700 EUR Netto… (Pfändung ist schon abgezogen)
Ich habe aber jeden Monat aufs neue Angst, dass mir mein Konto gepfändet wird und daher nehme ich das komplette Geld von der Bank, damit mir das schon mal sicher ist.
Anfang nächsten Monats muss ich jedoch meine Eidenstattliche versicherung abgeben, somit erfahren die Gläubiger erst recht, dass ich eine feste Arbeitsstelle und Lohneingang auf meinem Konto habe, und ab diesem Zeitpunkt rechne ich mit einigen Kontopfändungen.
Ich habe mich versucht im Internet zu Infomieren wie ich diese Sache am besten in den Griff bekomme.
Unzwar stand dort, dass man das Konto eines Dritten mitbenutzen kann. Sprich, eine Person aus meinem engsten Verwandtenkreis eröffnet über seinen namen ein Guthabenkonto (möchte ja keine neuen schulden machen) in dem ich Vefügungsberechtigt bin und von dem ich meine kompletten Bankgeschäfte regele. Sprich, darauf würde die Lohnzahlung erfolgen und darüberhinaus würde ich meine Überweisungen tätigen.
Ins minus gehen kann ich ja nicht, daher wäre es für den Kontoinhaber unbedenklich.
Nun meine Fragen: Ist das überhaupt rechtlich erlaubt? Wie läuft das genau ab und was ist zu beachten?
Was muss mein Bekannter bei eröffnung des Kontos angeben, da er ja auf Fremde Rechnung handelt??
Mein bekannter bezieht neben Ihrem Ausbildungsgehalt Kindergeld und sonstige zuschüsse… könnte das dann Probleme geben? So nach dem Motto „Auf das von Ihr eröffnete Konto fließen monatlich 1700 EUR, dann brauch sie auch kein Kindergelg?!“
Was ja eigentlich mein Geld ist und Sie damit garnichts zu tun hat.
Es wäre so toll wenn man mir bei dieser Sache halfen kann.
Ich hoffe ich konnte meine Lage so gut es geht beschreiben.
Bitte um eine zügige und konkrete Antwort
Liebe Grüße
kiki1602
Unzwar stand dort, dass man das Konto eines Dritten
mitbenutzen kann. Sprich, eine Person aus meinem
engsten Verwandtenkreis eröffnet über seinen namen ein :Guthabenkonto (möchte ja keine neuen schulden machen) :in dem ich Vefügungsberechtigt bin und von dem ich :meine kompletten Bankgeschäfte regele.
Leider geht das nicht, weil Ihr Verwandter bei Kontoeröffnung unterschreiben muß, daß er das Konto für eigene Rechnung eröffnet. Geldeingänge zum Transfer an Dritte sind nicht zulässig.
Ich empfehle Ihnen dringend den Gang zur Schuldnerberatung oder zum Rechtsanwalt.
Erdbeerzunge
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Bei der Schuldnerberatung bin ich schon und wie bitte soll ich mir in meiner Finanziellen Situation einen Rechtsanwaslt leisten?
Klar, der Kontoinhaber muss unterschreiben, dass er auf eigene Rechnung haldelt, aber er kann doch auch angeben, dass er auf fremde Rechnung handelt und mich dann als diese Person bei der Bank angeben…
Hallo Kiki,
Du eröffnest ein Konto für fremde Rechnung. Das wird so gut wie jede Bank ablehnen. Natürlich kannst Du es auch einfach so versuchen, ohne dass Dein Verwandter oder Du sagen, was der eigentliche Zweck des Kontos ist. Sobald die Bank davon erfährt (und die haben entsprechende Prüfsysteme), werden Lohnzahlungen an den Arbeitgeber zurücküberwiesen und das Konto gesperrt. Ich kann Dir nur dringend davon abraten.
Ich empfehle Dir, Dich mit Deinen Gläubigern in Verbindung zu setzen und Rückzahlungspläne zu besprechen. Du wirst Dich mit den meisten einigen können.
Viele Grüße
Carsten
Danke für deine Antwort.
Nur noch eine Frage: Normalerweise wird ja bei der überweisung des Lohns mein Name als Kontoinhaber verwendet.
Wenn jetzt zb meine mutter ein Guthabenkonto eröffnet, auf das jeden monat mein Lohn überwiesen wird, könnte ich doch beim arbeitgeber als Kontoinhaber einfach meine mutter mit vor- und zunamen angeben. Dann würde jeden monat das Geld auf das Konto überwiesen über deren Namen. Das würde doch theoretisch garnicht auffallen oder doch??
Das komische ist ja ich habe mich schon oft hier im internet erkundigt und diese Lösung scheinen viele Menschen in Anspruch zu nehmen.
Allerdings möchte ich mir zu 100 % sicher sein, bevor ich so etwas tue.
Ich habe es einfach satt jeden Monat bangen zu müssen, eine Kontopfändung zu bekommen. Ich will das Geld auch mal ruhigen gewissens auf dem Konto lassen und nicht immer alles direkt runter nehmen.
Wäre nett wenn du mir nochmal anwortest.
Danke
Viele Grüße
Hi Kiki,
ich war mir sicher, dass Du viele solche Empfehlungen erhälst. Daher auch meine (hoffentlich klare) Warnung.
Anfangs wird die gewählte Lösung nicht auffallen. Das Konto „hält“ sich 2-3 Monate. Irgendwann wird aber irgendein Prüfprogramm in der Bank das von Deiner Mutter eröffnete Konto als verdächtig anzeigen und entweder Gutschriften sperren, Karten sperren, das Konto ordentlich oder außerordentlich kündigen, der SCHUFA einen Eintrag wegen Kontomissbrauchs melden etc. etc. etc.
Gemäß Geldwäschegesetz macht sich der kontoeröffnende Mitarbeiter der Bank persönlich haftbar. Mindestens Haftstrafe (Du haftest mindestens genauso).
Das finde ich nicht mehr lustig (ich selber arbeite wie Du wohl schon vermutest in einer Bank).
Daher meine Bitte und Empfehlung, suche die Einigung mit Deinen Schuldern, alles andere bedeutet - vielleicht erst in 3 Monaten, vielleicht erst in 2 Jahren - Deinen finanziellen Exodus.
Und das ist keinem zu wünschen.
Also, bleib BITTE ehrlich
.
Carsten
Ok, vielen Dank. Hab eingesehen, dass das doch nicht so ne gute Lösung ist.
Allerdings wird das mit der auseinandersetzung mit den Gläubigern nicht funktionieren, da es einfach zu viele sind. Daher kann man das auch ausschließen.
Mir wird wohl nicht anderes übrig bleiben als meine EV abzugeben. Jetzt stell ich dir noch eine Frage, ob du sie beantworten kannst weiß ich nicht. Wenn ich meine EV abgebe, gebe ich ja alle Vermögenswerte an die ich habe, Konten ect…
Wenn ich die abgegeben habe, werden auf mein jetziges Konto viele Pfändungen kommen. Darf man nach der EV noch ein Konto eröffnen (also auf meinen Namen
)
und muss ich das dann in der EV nachtragen lassen???
Sorry dass ich so viele Fragen stelle, aber ich muss eine Lösung finden!!
Lg
Hallo Kiki,
ja, Du kannst ein Konto nach der EV eröffnen und nein, Du musst das nicht nachtragen lassen (bin kein Rechtsexperte auf dem Gebiet, aber habe ich in meinem Berufsleben noch nicht erlebt, dass das wer gemacht hat).
Viele Grüße
Carsten
vielen dank, damit hast du mir sehr geholfen…
Liebe Grüße
Carsten …heiße auch so 