Konto der Eltern durch Geschwister gemeinsam verwalten

Guten Tag.

Ein verwitweter Elternteil wird dement und kommt demnächst ins Heim.
Der Klassiker: Die Tocher kümmert sich um alles, der Sohn möchte Zugriff auf das Konto, um möglicherweise Geld abzuheben.

Ich habe gehört, dass man ein UND-Konto einrichten kann, so dass bei Kontobewegungen beide Geschwister unterschreiben müssten.

Das Elternteil möchte oder kann nicht entscheiden. „Ihr seid beide meine Kinder, ihr werdet euch schon einigen.“

Kann die Tochter was tun?

Danke,
Tillibumm

Solche Regelungen können böse nach hinten los gehen! Wenn der Elternteil keine Vorsorgevollmacht errichtet hat, aus der sich entsprechende Rechte ergeben/gegenüber dem Kreditinstitut keine entsprechende Vollmacht vorliegt, muss der Weg zum Amtsgericht beschritten werden, und eine Betreuung beantragt werden. Dabei kann man sich selbst als Betreuer vorschlagen, und hat dann auch - kontrolliert durch das Gericht - alleinigen Zugriff auf das Konto. Die mit der Betreuung gegenüber einer Vollmacht verbundenen Pflichten und Nachteile muss man akzeptieren, wenn keine entsprechende Vorsorge getroffen wurde.

Sie könnte sich vom Gericht als Betreuer auch in finanziellen Dingen einsetzen lassen. Denn es klingt ja an, als ob der betreute Elternteil die Vollmacht bei der Bank selbst nicht mehr erteilen kann.

Wenn die Tochter die gerichtliche Vollmacht hat, kann sie gegenüber der Bank handeln.
das mit dem UND-Konto ist eine andere sache. Das weiß ich nicht, ob das in diesem Zusammenhang noch einzurichten wäre.
Vom Elternteil aus gesehen ja, aber wenn nicht mehr einsichtig oder geschäftsfähig, dann nicht. Und ob das Gericht 2 Betreuer in Finanzfragen einsetzen würde ? Wohl eher nicht.
Man müsste beim Gericht klären, ob man als eingesetzter Betreuer selbst Untervollmachten (hier für den Bruder) erteilen dürfte.

mfG
duck313

Danke.
Das habe ich schon fast befürchtet, dass es zu spät ist.
Es geht wohl um die Sorge, der Bruder würde abbuchen. Darf er das überhaupt?
Die Vollmacht geht auf beide und liegt beim Elter im Safe.

Ach so, es gibt „aus guten Zeiten“ schon eine Vollmacht für die Kinder ? Ist die privat aufgesetzt oder auf einem Formular der Bank und liegt der Bank vor ? Und hat die eine Einschränkung, wie dass man nur gemeinsam verfügen darf ?

Banken erkennen solche privaten Vollmachten oft nicht an.

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Danke. Ich frage nach.

Hallo,
selbst wenn es geht, wie solls hinterher funktionieren? Ein Partner hebt zuviel ab, wird geruegt, und macht anschliessend nicht mehr mit. Ab dann kann der andere Partner das Konto auch nicht mehr nutzen, wegen „UND“ nur beide gemeinsam. Erscheint mir sinnlos bis dumm.

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