Konto-Einzugsbevollmächtigung

Hallo allerseits,

wenn ich auf einer Internetseite etwas bestelle und dabei eine Konto-Einzugsbevollmächtigung in Form eines HTML-Formulars ausfülle (ohne SSL) - würde bei einem solchen Anbieter überhaupt irgendeine Bank diese Art von Einzugsbevollmächtigungen einlösen?

Mit gespannten Grüßen,

Mohamed.

Hallo allerseits,

wenn ich auf einer Internetseite etwas bestelle und dabei eine
Konto-Einzugsbevollmächtigung in Form eines HTML-Formulars
ausfülle (ohne SSL) - würde bei einem solchen Anbieter
überhaupt irgendeine Bank diese Art von
Einzugsbevollmächtigungen einlösen?

Denn dieser Zahlungsweg muß beantragt werden und es müssen Sicherheiten für evtl. Rückforderungen der eingezogenen Beträge hinterlegt werden. die Bank läßt sich die Ermächtigungen vorlegen. Bis zu bestimmten Beträgen sind auch keine Unterschriften notwendig, da innerhalb von 6 Wochen widerrufen werden kann.

D.h. die Bank weiß, daß der Einziehende ein entsprechendes Geschäft betreibt. du kannst nicht einfach hingehen und von irgendeinem Konto was einziehen.

gruss
winkel

Korrektur
Fein, so ein Doppelposting im gleichen Brett. Da bekomme ich gleich am frühen Morgen eine Krise.

Und nun zum Thema:

Denn dieser Zahlungsweg muß beantragt werden

Richtig.

und es müssen
Sicherheiten für evtl. Rückforderungen der eingezogenen
Beträge hinterlegt werden.

Mag im Einzelfall stimmen, habe ich jedoch noch nie erlebt und scheint insofern eher die Ausnahme zu sein, zumal es nicht einmal als Option in den Standard-Lastschriftvereinbarungen steht.

die Bank läßt sich die
Ermächtigungen vorlegen.

Nein. Der Kunde muß die Einzugsermächtigung nur auf Verlangen vorlegen.

Bis zu bestimmten Beträgen sind auch
keine Unterschriften notwendig, da innerhalb von 6 Wochen
widerrufen werden kann.

Die Einzugsermächtigung muß dem Kunen in schriftlicher Form vorliegen, von „unterschrieben“ ist da nicht die Rede, wobei das - denke ich - stillschweigend unterstellt wird.

D.h. die Bank weiß, daß der Einziehende ein entsprechendes
Geschäft betreibt. du kannst nicht einfach hingehen und von
irgendeinem Konto was einziehen.

Doch, kann man. Daher das Rückgaberecht. Als Begründung für den Abschluß eines Lastschriftabkommens reicht schon der Hinweis, daß man Vemrieter ist und die Mieten einziehen will.

Ich glaub´, ich mach zu dem Thema mal ne FAQ.

Gruß
Christian

nein, dreifachposting…
*petz*
Im Brett IT Sicherheit stand das ja auch noch mal und wurde auch ausführlich beantwortet:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Heike