wenn ich auf einer Internetseite etwas bestelle und dabei eine Konto-Einzugsbevollmächtigung in Form eines HTML-Formulars ausfülle (ohne SSL) - würde bei einem solchen Anbieter überhaupt irgendeine Bank diese Art von Einzugsbevollmächtigungen einlösen?
So genau mit Gesetzen und so kann ich Dir das nicht beantworten - von meinem Rechtsempfinden her: Ja sicher löst die Bank das ein.
Auch SSL schützt da ja nicht vor Mißbrauch.
Allerdings kannst Du einer Einzugsermächtigung, sei sie legitim oder nicht, problemlos widersprechen und gut ist.
Gruß,
Doc.
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Allerdings kannst Du einer Einzugsermächtigung, sei sie
legitim oder nicht, problemlos widersprechen und gut ist.
danke für Deine Antwort… Mich interessiert allerdings, wie ein Anbieter das seiner Bank erklärt. Druckt er die Formulareingaben einfach aus und gibt die seiner Bank?
danke für Deine Antwort… Mich interessiert allerdings, wie
ein Anbieter das seiner Bank erklärt. Druckt er die
Formulareingaben einfach aus und gibt die seiner Bank?
da muss nicht in jedem Einzelfall etwas erklärt werden. Wer Lastschriften ausführen darf, hat einen Rahmenvertrag mit der Bank. Darin verpflichtetet er sich, nur Beträge einzuziehen, die ihm zustehen und von Konten für die er eine Einzugsermächtigung hat.
Wenn der Zahlungspflichtige dann den Betrag wieder zurückholt, wird das richtig teuer: mindestens 8 Euro, je ca. zur Hälfte will die eigene Bank und die bezogene Bank dann an Gebühren haben.
Wenn ich deine Kontonummer hätte, könnte ich also auch von deinem Konto einziehen. Du würdest das Geld natürlich wieder zurückholen lassen, so dass mir das nichts nützt. Ich habe so einen Rahmenvertrag, weil ich gewerbetreibend bin, geht auch i.d.R. nur auf Geschäftskonten, nicht auf Privatkonten (einige Banken machen Ausnahmen). Auch mir reicht eine E-Mail-Bestätigung von meinen Kunden. Bisher ging auch alles problemlos, bis auf Tippfehler und einen, der einfach pleite war.
Strafen gibt es aber nicht gleich, weil es eh meist ein Irrtum ist (z.B. falsche Kontonummer angegeben/eingetippt). Du kannst natürlich jemandem, er unberechtigterweise Geld von deinem Konto zieht, anzeigen. Aber dafür solltest du dir sicher sein, dass dahinter böser Wille stand, und nicht nur ein Irrtum.
ich glaube, Du gehst Da von ganz falschen Voraussetzungen aus. Heute wird üblicherweise gar nichts mehr bei der Ban in Papierform vorgelegt, sondern man überträgt genormte Dateien (DTAUS) mit einzelnen Datensätzen. Früher war es einmal so, dass diese Dateien nur auf syntaktische Richtigkeit geprüft und dann vom Bankencomputer abgearbeitet wurden, soweit Das Kontolimit dies zuließ. Da Überweisungen und Einzüge in der gleichen Datei liegen können und sich nur in der Datensatzkennung unterscheiden konnte man ohne weitere Voraussetzungen auch Lastschrifteinzüge so druchführen. Gefragt hat da niemand, solange das Geld auch ankam und sich niemand beschwerte.
Da es dann eine Zeitlang zu Mißbrauch im größeren Stil kam, bei dem bevorzugt Minibeträge unter offiziell klingenden Begründungen gleich von tausenden von Konten eingezogen wurden (Telefonbucheintrag 2,50 o.ä.) und auch gleich abgehoben oder weiter transferiert wurden, hat man dann die Sache mit der Vereinbarung über den Einzug von Lastschriften eingeführt. Jetzt werden Lastschriften nur noch ausgeführt, wenn in den Kontodaten des Einziehenden ein entsprechender Vermerk über den Abschluss einer solchen Vereinbarung hinterlegt ist. So kann man sich wenigstens ein bißchen davor schützen, dass heute jemand ein Konto eröffnet und am gleichen Tag eine DTAUS-Datei einspielt, morgen das Geld erhält, es übermorgen abhebt und dann natürlich auf Nimmerwiedersehen verschwindet.
Existiert eine Vereinbarung, ist es aber auch weiterhin möglich ohne weitere Kontrolle der Banken Lastschriften einziehen zu lassen. Es wird üblicherweise nicht einmal die Kontonummer gegen den Kontoinhaber gecheckt, wobei man erstere ja von jedem geschäftlichen Briefbogen erhält. Natürlich gibt es Stichproben und einige Plausibilitätschecks und Warnstufen, aber da es sich um ein Massengeschäft handelt, will man die Sache natürlich auch nicht unnötig behindern.
Gruß vom Wiz
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