Hallo,
ich bin auf der Suche nach einer Bank, bei der ich für meinen Sohn (16 Jahre alt) ein Konto eröffnen kann ohne die Unterschrift des Vaters? ( Der stellt sich nämlich quer)
Angeblich gibt es wohl ein paar Banken bei denen das geht…
der Gesetzgeber drückt sich da schon sehr eindeutig aus: gesetzliche Vertreter des minderjährigen Kindes sind die sorgeberechtigten Personen. In diesem Fall die beiden - getrennt lebenden - Elternteile (vgl. § 1629 BGB).
Das kann großen, großen Ärger geben. Steuerrechtlich, zivilrechtlich, strafrechtlich. Sollte der Sorgeberechtigte weiter rumbocken, kann man den Umweg über das Familiengericht gehen (§ 1628 BGB).
Weil sowohl das Geldwäschegesetz und auch die Abgabenordnung ein Problem damit haben, wenn ein Konto nicht auf den läuft, dem der Zahlungsverkehr und die Zinserträge tatsächlich zuzuordnen sind. Zivilrechtlich, weil man das Kreditinstitut bei der Kontoeröffnung belügt und dem Risiko ausgesetzt hat, gegen Geldwäschegesetz und Abgabenordnung verstoßen zu haben. Das wird - wenn es denn auffliegt - ziemlich unweigerlich zur Kontokündigung führen.