Konto für Freiberufler - privatkonto oder ?

Hallo!
Ich werde in den nächsten Wochen eine naturheilpraxis eröffnen ( bin Heilpraktiker) und stehe nun vor dem problem der Konteneröffnung.
Aus einer früheren Schuldensache ist noch ein Betrag ca. 8tsd Euro übrig, de ganz regulär (durch veeinbarung geregelt) abgezahlt wird. Steht aber eben in der Schufa.
Nun wollte ich bei meiner Hausbank ein Geschäftskonto eröffnen, die stellen sich aber quer und sagen nein, obwohl ich mein Girokonto schon seit ca. 10 Jahren dort habe (läuft wegen der früheren Schuldengeschichte zwar noch auf Guthabenbasis, ich brauch aber auch nix anderes).
Dann hab ich mal bei der ostbank angefragt und auch dort heisst es: nein!

Was könntet ihr denn empfehlen, wie ich das am besten mit einem Konto anstelle? Da ich am Anfang noch recht geringe Einnahmen haben werde (gehe noch im Hauptberuf arbeiten), dürfte es doch eigentlich kein problem sein, die Einahmen einfach übers Privatkonto laufen zu lassen - oder gibts da Probleme?

Im Moment weiß ich einfach nicht, wie ich das managen soll und wäre für einen Tip dankbar!!

Hallo,

nein, es gibt keine Probleme wenn Du Dein Privatkonto auch für deine Freiberufliche Tätigkeit nutzt.
Du wirst eh „nur“ nach §4 Abs 3 einen Abschluß machen (sogenannte Einnahme-Überschuß-Rechnung), also keine doppelte Buchführung machen müssen.
Das bedeutet, das DU „nur“ alle Einnahmen und Ausgaben dokumentierne musst, und dabei ist es egal ob diese übers Privatkonto oder vom „Geschäftskonto“ fliessen.

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Hi,

nein, es gibt keine Probleme wenn Du Dein Privatkonto auch für
deine Freiberufliche Tätigkeit nutzt.

Das mag steuerlich stimmen. Es gibt jedoch nicht wenige Banken, die eine geschäftliche Nutzung von Privatkonten nicht dulden und es einem dann schlimmstenfalls kündigen. Von daher ist deine Aussage ziemlich gewagt, ohne vorher mit der Bank gesprochen zu haben.

Gruß
Nils

> Es gibt jedoch nicht wenige Banken, die eine geschäftliche Nutzung von Privatkonten nicht dulden und es einem dann schlimmstenfalls kündigen. Von daher ist deine Aussage ziemlich gewagt, ohne vorher mit der Bank gesprochen zu haben.

Nö, ich würde sagen, ziemlich gewagt von der Bank, das Konto zu kündigen - haben sie ein Recht dazu?

Hi,

Nö, ich würde sagen, ziemlich gewagt von der Bank, das Konto
zu kündigen - haben sie ein Recht dazu?

Wenn du dir vor vertragswidriger Nutzung eines Privatkontos für geschäftliche Zwecke mal Punkt 19 Absatz 1 und 3 der gängigen Banken-AGB durchliest (die du mit Kontoeröffnung anerkennst), wirst du feststellen: Ja, die haben das Recht. Die müssen dir nicht mal sagen warum, zumindest bei Absatz 1. Das kann also sein, weil du dein Konto geschäftlich nutzt, weil du unzumutbaren Mundgeruch hast oder weil irgendwem ein Furz quersitzt.

Ach so, Abgabenordnung und Geldwäschegesetz sind dir ebenso unbekannt wie die Banken-AGB? Kümmerst du dich um Buchführung, Personalrechte und Lieferantenvereinbarungen genauso intensiv? Dann gute Nacht.

Gruß
Nils

Na, jetzt wird’s doch interessant, wäre aber auch ein Thema für einen anderen Thread, meinst du nicht auch?

> Das kann also sein, weil du dein Konto geschäftlich nutzt, weil du unzumutbaren Mundgeruch hast oder weil irgendwem ein Furz quersitzt.

Ooch, noch viel besser - ganz konkretes Beispiel meiner Bank: Weil ich von meinen paar Piepen nicht noch was bei ihnen angelegt habe, die Chancen nicht genutzt habe, eine Traumreise zu gewinnen - mich nur in aller Form dagegen verwahrt, wie ein Idiot behandelt zu werden. Das war doch ein eindeutiger Verstoß gegen die AGB, oder? Ach so, Abgabenordnung und Geldwäschegesetz sind dir ebenso unbekannt wie die Banken-AGB?

Nö, nicht ganz Kümmerst du dich um Buchführung, Personalrechte und Lieferantenvereinbarungen genauso intensiv?

Alles zu seiner Zeit, ok? Erst haben ein Gewehr, dann schießen!