Konto für Kinder

Hallo,

Ist es für ein minderjähriges Kind 10j möglich ein Konto anzulegen ?
Bin geschieden und würde gene ein Taschengeld auf ein Konto zahlen, damit das Kind selbständig vom anderen Elternteil unabhängig zugreifen kann.
Ist dabei der 2. ebenso sorgeberechtigte Elternteil automatisch zeichnungsberechtigt?
Danke schon mal und bitte no Komment von wegen den Unterhalt muss man aber an den anderen Elternteil und ,… das ist nicht gefragt.

Hi

Ist es für ein minderjähriges Kind 10j möglich ein Konto
anzulegen ?

Grundsaätzlich geht das - da musst du die Bank/Sparkasse fragen, ob die das macht.
Bei unserer Sparkasse gibt es auf dem GiroKonto sogar mehr Zinsen als auf einem Sparbuch.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

der Kontoeröffnung müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Gibt es derer zwei, dann haben beide zuzustimmen.

Grüße

Uwe

Hi

Ist es für ein minderjähriges Kind 10j möglich ein Konto
anzulegen ?

Grundsaätzlich geht das - da musst du die Bank/Sparkasse
fragen, ob die das macht.
Bei unserer Sparkasse gibt es auf dem GiroKonto sogar mehr
Zinsen als auf einem Sparbuch.

Die Zinsen sind weniger wichtig es geht dabei vor allem darum, das ich auf das Konto einfach überweisen kann und meine Tochter vor Ort im Ausland Geld am Automaten abheben Kann.

Zum Thema, Erziehungsberechtigt es ist schnuppe ob er beim Öffnen unterschreibt ich möchte nur nicht, das er das Konto abräumen kann weil Zeichnungsberechtigt.

Hallo Ninchen,

Zum Thema, Erziehungsberechtigt es ist schnuppe ob er beim
Öffnen unterschreibt ich möchte nur nicht, das er das Konto
abräumen kann weil Zeichnungsberechtigt.

wie das in der Theorie aussieht kann ich dir nicht sage, aber in der Praxis wird es wohl auch egal sein. Selbst wenn der zweite Erziehungsberechtigte keine Zeichnungsberechtigung hätte, und so veranlagt ist dass er das Konto abräumen würde, würde es diesem Elternteil wohl nicht besonders schwer fallen dem 10 jährigem Kind zu sagen „Wir gehen jetzt zur Bank und du hebst dort Geld für mich ab“.

Der Erfolg von so einem Konto wäre dann nur, das sich Kind und Elternteil um das Geld streiten würden. Da das Kind aber immer in der schwächeren Position ist, würde der zweite Elternteil (wenn er so veranlagt ist) auch ohne Zeichnungsberechtigung an das Geld kommen.

Gruß Horst

Hallo,

Erziehungsberechtigte können immer über das Guthaben ihrer Kinder verfügen.
Man kann es jedoch so einrichten, dass sie das nur gemeinsam können.
Damit sind dann aber beide aufeinander angewiesen.

Grüße

Uwe

Hallo,

einem 10-jährigen wird man keine Auszahlung über den Rahmen des regelmäßigen Taschegeldes hinaus leisten.

Grüße

Uwe

Hallo Uwe,

einem 10-jährigen wird man keine Auszahlung über den Rahmen
des regelmäßigen Taschegeldes hinaus leisten.

von etwas anderem bin ich auch nicht ausgegangen. Ninchen hatte ja selber geschrieben:

Bin geschieden und würde gene ein Taschengeld auf ein Konto zahlen

Gruß Horst