Konto im Ausland: Zinsertrag und Steuer

Schönen guten Morgen,

folgender Fall: Jemand ist nach einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückgekehrt und muss jetzt u.a. wieder neue Freistellungsaufträge für seine deutschen Giro- und Sparkonten erteilen.
Nun besitzt diese Person inzwischen auch je ein Giro- und ein Sparkonto bei einer englischen Bank, auf denen sich zwar kein Vermögen, aber immerhin ein paar Tausend Euro befinden.
Was ist jetzt mit den Zinserträgen dieser Konten, so gering sie auch sein mögen? Gibt es da auch eine Freistellung, die irgendwie irgendwo berücksichtigt werden muss? Übrigens ist davon auszugehen, dass der Freibetrag von 1.421 Euro auch bei Berücksichtigung aller Erträge in- und ausländischer Konten lange nicht ausgeschöpft sein wird.

Besten Dank und schöne Grüße,
Christiane

Hallo und guten Abend :wink:

folgender Fall: Jemand ist nach einem mehrjährigen
Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückgekehrt

Durch den Wohnsitz in Deutschland liegt unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland vor. Es sind die Welteinkünfte zu erklären. Die ausländischen Zinsen sind also in Deutschland voll steuerpflichtig (keine Angst: unter Berücksichtigung des Freibetrags)

und

muss jetzt u.a. wieder neue Freistellungsaufträge für seine
deutschen Giro- und Sparkonten erteilen.
Nun besitzt diese Person inzwischen auch je ein Giro- und ein
Sparkonto bei einer englischen Bank, auf denen sich zwar kein
Vermögen, aber immerhin ein paar Tausend Euro befinden.

Dafür kann man keinen deutschen Freistellungsauftrag erteilen

Was ist jetzt mit den Zinserträgen dieser Konten, so gering
sie auch sein mögen? Gibt es da auch eine Freistellung, die
irgendwie irgendwo berücksichtigt werden muss?

Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien. Danach erstattet der britische Staat Personen, die nicht mehr dort unbeschränkt steuerpflichtig sind (durch das abweichende Steuerjahr gibt es Überschneidungen) die Steuern auf Zinsen (ich denke in voller Höhe, hab gerade kein DBA). Auf jeden Fall muss man den Antrag beim dortigen Finanzamt stellen.

http://www.forum-steuern.de/index1.htm
dort sind Infos zum britischen Steuerrecht

http://europa.eu.int/citizensrights/index_en.cfm?act…
ob das echt hilfreich ist, kann ich auf die Schnelle nicht erkennen

Viele Grüße
C.

Übrigens ist

davon auszugehen, dass der Freibetrag von 1.421 Euro auch bei
Berücksichtigung aller Erträge in- und ausländischer Konten
lange nicht ausgeschöpft sein wird.

Besten Dank und schöne Grüße,
Christiane

Danke dir! -owT-

Hallo und guten Abend :wink:

folgender Fall: Jemand ist nach einem mehrjährigen
Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurückgekehrt

Durch den Wohnsitz in Deutschland liegt unbeschränkte
Steuerpflicht in Deutschland vor. Es sind die Welteinkünfte zu
erklären. Die ausländischen Zinsen sind also in Deutschland
voll steuerpflichtig (keine Angst: unter Berücksichtigung des
Freibetrags)

und

muss jetzt u.a. wieder neue Freistellungsaufträge für seine
deutschen Giro- und Sparkonten erteilen.
Nun besitzt diese Person inzwischen auch je ein Giro- und ein
Sparkonto bei einer englischen Bank, auf denen sich zwar kein
Vermögen, aber immerhin ein paar Tausend Euro befinden.

Dafür kann man keinen deutschen Freistellungsauftrag erteilen

Was ist jetzt mit den Zinserträgen dieser Konten, so gering
sie auch sein mögen? Gibt es da auch eine Freistellung, die
irgendwie irgendwo berücksichtigt werden muss?

Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien.
Danach erstattet der britische Staat Personen, die nicht mehr
dort unbeschränkt steuerpflichtig sind (durch das abweichende
Steuerjahr gibt es Überschneidungen) die Steuern auf Zinsen
(ich denke in voller Höhe, hab gerade kein DBA). Auf jeden
Fall muss man den Antrag beim dortigen Finanzamt stellen.

http://www.forum-steuern.de/index1.htm
dort sind Infos zum britischen Steuerrecht

http://europa.eu.int/citizensrights/index_en.cfm?act…
ob das echt hilfreich ist, kann ich auf die Schnelle nicht
erkennen

Viele Grüße
C.

Übrigens ist

davon auszugehen, dass der Freibetrag von 1.421 Euro auch bei
Berücksichtigung aller Erträge in- und ausländischer Konten
lange nicht ausgeschöpft sein wird.

Besten Dank und schöne Grüße,
Christiane