Konto im Minus,... nach 8 Jahren nun die Forderung

Hallo

hatte ein Konto bei der Postbank welches ich schlichtweg vergessen hatte. Das Konto wurde von mir seit dem 07.10.2003!!! nicht mehr benutzt und war auch kein Gehaltskonto sondern lediglich für meine AzuBi-Zeit ein Konto wo ich den Lohn fürs Zeitung austragen hinging. Kontostand am 07.10.2003 waren - 63,66 €

Am 23.10.2003 buchte die Postbank die Andressanforderung vom Einwohnermeldeamt… weiß auch nicht ob da ein Kontoauszug kam… Dann kamen immer halbjährlich ( lt. Kostenaufstellung) Zinsen dazu… und das bis zum 27.10.2009 nun hat sich ein RA Ralf Heyl gemeldet, welcher nun 132,48 € von mir für dieses Konto will…

Nun meine Frage… Muss die PB denn nicht alle drei Monate einen Kontoauszug schicken?? Bzw. nach 8 !!! Jahren dann das Geld einzufordern? Was kann ich da machen? Die 63,66 € würde ich ja zahlen aber den Rest sehe ich irgendwie nicht ein… Danke für die Antworten…

Hallo,

Forderungen bleiben 30 Jahre bestehen. Wenn Sie das Konto „vergessen“ und die Verbindlichkeiten darauf, können Sie nicht der Bank die Verantwortung dafür zuschieben.
Das war ganz klar Ihr Versäumnis. Dazu gibt es Verträge mit der Bank, die auch die Zinszahlungen beinhalten. Sie werden um eine Zahlung nicht herum kommen.

MfG
docskh

Servus,

bin kein Deutscher, kenn mich daher nicht bei euch oben aus…

In der Praxis wird sowas ausgebucht da der Aufwand höher ist als der Außenstand. Nutzt dir aber im konkreten Fall nichts :wink:

Ich hätte gesagt - zahl´s ein u. die Sache hat sich… jedes Schreiben des RA kostet dich im Endeffekt mehr & ob du am Ende des Tages als „Gewinner“ vom Platz gehst, steht in den Sternen…

lg aus Wien

Hallo zurück!

Das ist ein interessanter Fall, der leider hin und wieder einmal vorkommt.

Grundsätzlich ist Dein Konto immer noch Dein Konto und selbstverständlich fallen über die Jahre hinweg auch Sollzinsen auf einen negativen Kontostand an. Mit Zins, Zinseszins und ggf. Gebühren kommt dann schon etwas zusammen.

Auch Kosten und Gebühren z.B. für Adressnachforschungen können Dir in Rechnung gestellt werden, das solltest Du aber im Preis-/Leistungsverzeichnis nachlesen können.

Die Frage nach einem Kontoauszug, der zumindest quartalsweise zur Verfügung gestellt werden sollte, bzw. alle 6 Wochen zur Genehmigung des Abschlusses erstellt werden sollte, ist durchaus berechtigt.

Interessant wäre auch noch die Frage, ob es sich bei der Überziehung um eine Überziehung im Rahmen Deines Dispositionskredites handelt oder ob eine ungenehmigte Überziehung über den vereinbarten Dispo hinaus entstanden ist, ggf. gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen zu Informationspflichten, der die Bank nachkommen muss, z.B. Informationspflicht nach Verbraucherkreditnovelle, etc.

Welche Pflichten bzw. Versäumnisse zu welchen rechtlichen Konsequenzen führen, kann ich Dir allerdings nicht genau sagen, hierzu solltes Du ggf. einen Anwalt befragen.

Grundsätzlich würde ich aber an Deiner Stelle die Zahlungsbereitschaft für die Überziehung signalisieren und versuchen, eine Lösung aus Kulanz mit Deinem Berater zu finden. Ich bin mir sicher, da ist etwas zu machen :wink:

Viel Erfol!
Gruß
Franz