Hallo Christian,
es ging doch nicht um die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung, sondern um die freiwillige Absicherung durch den Einlagensicherungsfonds, die bis 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank geht.
Lese hierzu auch: „Bankenaufsicht in Europa-„Basel II“ als Perspektive“,
von Uni Leipzig, Juristenfakultät, Institut für Deutsches und Internationales Bank-und Kapitalmarktrecht.
Gruß
Ralf
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