Liebe/-r Experte/-in,
ich habe geheiratet und muß nun mein Konto bei der Sparkasse namentlich ändern und meinen neuen Ausweis vorweisen. Ich habe es bisher allein geführt und so soll es auch bleiben. Als ich mich um einen Termin bemühte, wurde mir das Ganze als „sehr umfangreich“ dargestellt. Ich soll unbedingt meinen Mann mitbringen, unsere Steuer-IDs wegen Freistellungsanträgen (die wir momentan nicht brauchen), und ich fürchte, hier ufert etwas aus. Ich führe mein Sparkassenkonto online und habe umzugswegen jetzt eine recht lange Fahrt vor mir. Was genau muß denn nun meinerseits mitgebracht bzw. beantwortet werden, und was nicht?
Dankeschön im voraus!
Erstmal herzlichen Glückwunsch.
ich komme von einer Privatbank. Die öffentlich-rechtlichen Sparkassenverbände sind mir hinsichtlich Prozessinternas nicht geläufig. Dennoch liegt hier ein weniger komplexer Vorgang vor, wie es dir angekündigt wurde.
Da du dich dafür entschlossen hast, dein Konto alleine zu führen, was heißt, dass keine Gelder von deinem Mann auf dein Konto fließen (w/o Geldwäsche, wirtschaftliche Berechtigung etc.), sollte eine Umschreibung deines Namens ausreichen. Hierbei wird keine neue Kontonummer/Stammnummer fällig, ggf. ist der Freistellungsauftrag zu ändern. Das stimmt. Dabei reicht allerdings eine einzige Unterschrift auf einem Papier, was du dir online ausdrucken kannst von der Sparkassenhomepage. https://www.sparkasse-koelnbonn.de/freistellungsauft…
darüber hinaus sind die AGBs nochmal zu bestätigen und das Datenschutzgesetz, auch nur zwei Unterschriften ganz kurz, was völlig gang und gebe ist. Außerdem brauchen die deinen neuen Personalausweis, um den zu scannen. Wenn es gescannt ist, können die deine Unterschrift prüfen und deine Identität (nicht schlimm, z.B. wenn du Geld abheben willst)…
ööh das wars eigentlich. die wollen dich vllt zu überreden irgendwas mit deinem mann zu machen hinsichtlich vorsorge oder geldanlage. cross-selling nennt man das. aber das ist ja meistens auch ganz sinnvoll. riester oder so. lg Oliver
Dankeschön, Oliver, für Deine schnelle und ausführliche Antwort!
Jetzt weiß ich etwas mehr Bescheid.
Schönes Wochenende wünscht Dir
Ulrike
Hallo,
es hört sich so an, dass das Kreditinstitut versucht, ein Beratungsgespräch unter einem Vorwand zu initiieren.
Rechtlich ist es ganz einfach: man legt das Original der Heiratsurkunde aus der der neue Name hervorgeht der Bank vor (geht auch auf dem Postweg mit der Bitte um Rücksendung). Alternativ kann man auch mit dem Original zu einer Bank in der Nähe des Wohnorts gehen, und sich dort einen STempel mit zwei Bankunterschriften auf einer Kopie des Originals geben lassen und dann der eigenen Sparkasse einreichen.
Die Vorlage des Ausweis ist weder nach Geldwäschevorschriften noch nach sonstigen rechtlichen Vorschriften notwendig, da man als Kontoinhaber ja schon hinreichend identifiziert ist - kann allerdings sein, dass die Sparkasse dies selbst anders auslegt oder eine zusätzliche Schikane einbaut.
Wohlgemerkt, nach §154 der Abgabenordnung ist ein Kreditinstitut verpflichtet, Konten nur auf den korrekten Namen zu führen, insofern einfach beharrlich auf Umschreibung bestehen und nicht ins Boxhorn jagen lassen.
Das mit der Steuer-ID des Mannes ist wie schon bemerkt nur dann erforderlich, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt und benötigt wird. Wenn gar keine Zinseinkünfte vorhanden oder man diese selber beim Finanzamt erklärt und erstmal den Abzug durch die Bank vornehmen läßt dann ist das nicht erforderlich!
Dankeschön, Herr Treiber, für die schnelle Antwort!
Sie ist sehr hilfreich für mich. Ihnen noch einen schönen Sonntag,
Ulrike