ich habe ein Konto eröffnet bei der DKB (DKB Cash). Dieses sollte mein zweit Konto werden, jetzt habe ich aber bemerkt das es wohl doch ein Gehaltskonto ist,
weil im Eröffnungschreiben was über eine nachträgliche Anpassung des DKB-Csh-Kredites enstprechend meine Lohn-/Gehaltseingänge steht.
Das ging aus der Webseit nicht hervor, bzw. habe ich übersehen.
Hat das jetzt Konsequenzen wenn kein Gehalt eingeht (nur eine monatliche Zahlung von mir) oder muß ich mein Gehalt jezt auf das DKB Kontozahlen lassen.
Die Klausel sagt nur, dass du ohne regelmäßigen Gehaltseingang keine (bzw. nur einen minimalen) Dispokredit bekommst. Es soll so verhindert werden, dass ein Sollsaldo entsteht, der nicht zurückbezahlt wird (da ja kein Gehaltseingang).
So lange du das Konto im Haben führst gibt es keine Probleme…
IMHO sollte das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen auch hier gelten, wenn Du das Konto über das Internet abgeschlossen hast. Wenn Du also mit dem Konto nicht einverstanden bist, solltest Du es innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen auch wieder kündigen können.