Konto ohne Zustimmung überzogen

Guten Tag, meine Tochter (19) hat ein Taschengeldkonto, das nicht überzogen werden darf (das wurde von ihr und mir so festgelegt). Nun wurde es diesen Monat eng und der Herr Bankangestellte hat das Konto mit ca. 70,- € ins Minus laufen lassen, um keine Rücklastschriften zu verursachen. Dies geschah ohne Einwilligung meiner Tochter und sie wollte das auch nicht.

Als ich heute in der Bank vorstellig wurde, war man sich keiner Schuld bewusst, ganz im Gegenteil, es sollte ja nur zu ihrem Besten sein (was ja sein mag, aber deswegen kann er trotzdem nicht ohne Rücksprache so verfahren).

Zu aller Krönung sind nun 30,- € vom Sparbuch als Kontoausgleich (mehr war auf dem Sparbuch meiner Tochter gar nicht drauf) auf das Konto überwiesen worden, wieder eigenmächtig durch den Bankangestellten, er hatte zu keiner Zeit den Auftrag dazu!

Ich finde das Verhalten einfach unglaublich, er kann doch nicht einfach auf den Konten herumwerkeln, wie es ihm gefällt.

Würde gerne mal andere Meinungen dazu hören. Oder rege ich mich grade ganz umsonst so auf?? Meine Tochter ist übrigens auch stinksauer und hat jetzt einen bösen Brief an die Bank geschrieben.

Danke schonmal für Antworten

Hallo,

Nun wurde es diesen Monat eng und der Herr

Bankangestellte hat das Konto mit ca. 70,- € ins Minus laufen
lassen, um keine Rücklastschriften zu verursachen.

das widerspricht der Vereinbarung, in der Tat.

Dies
geschah ohne Einwilligung meiner Tochter und sie wollte das
auch nicht.

Die Lastschrift kam doch aber sicherlich nicht aus dem Nichts, d.h. sie hat eingekauft, Geld abgehoben oder eine regelmäßig wiederkehrende Abbuchung nicht im Auge gehabt.

Ich finde das Verhalten einfach unglaublich, er kann doch
nicht einfach auf den Konten herumwerkeln, wie es ihm gefällt.

Sicherlich nicht, aber da Rücklastschriften in der Regel nicht unerhebliche Kosten und meist auch ordentlichen Ärger verursachen, hat der „Herr Bankangestellte“ tatsächlich nur im Interesse Deiner Tochter gehandelt. Ob die Lastschrift nun zurückgeht oder nicht: bezahlt werden muß die Rechnung so oder so (mal unterstellend, daß keine unberechtigte Lastschrift vorlag), nur wäre es durch die Rückgabe der Lastschrift teurer geworden.

Würde gerne mal andere Meinungen dazu hören. Oder rege ich
mich grade ganz umsonst so auf?? Meine Tochter ist übrigens
auch stinksauer und hat jetzt einen bösen Brief an die Bank
geschrieben.

Weiterhin bleibt die Frage offen, wo die Lastschrift eigentlich herkam. Wenn Deine Tochter Mist gebaut (d.h. ihre Ausgaben nicht im Griff gehabt) hat, liegt zwar vordergründig ein vertragswidriges Verhalten des „Herrn Bankangstellten“ vor, aber Ursache der ganzen Veranstaltung ist doch das Zahlungsverhalten Deiner Tochter.

Der „Herr Bankangestellte“ wird sicherlich seine Konsequenzen aus der Affäre ziehen und zukünftig jeder Überziehung vermeiden. Ob dann anschließend 15+ Euro an Gebühren durch den Lastschrifteinreicher geltend gemacht werden oder gar Strom oder Telephon abgeklemmt werden, ist dem Mann und seinem Arbeitgeber herzlich egal. Genauer gesagt hat er - um unnötigen Schaden zu vermeiden - die vertragliche Vereinbarung ignoriert und eine Überziehung zugelassen, die möglicherweise zu einem Schaden seines Arbeitgebers hätte werden können.

Das wird dem „Herrn Bankangestellten“ aber eine Lehre sein. Wenn einem aus Gutmütigkeit ein Strick gedreht wird, vergißt man das sein Lebtag nicht. Kulanz, wenn es das nächste mal um eine Überziehung des Kontos geht, braucht Deine Tochter also nicht zu erwarten.

Ärger mit seinem Vorgesetzten wird der „Herr Bankangestellte“ übrigens auch nicht bekommen, denn das Verhalten war kundenfreundlich, umsichtig und aus Sicht des Kreditinstitutes durchaus vertretbar.

Kurzum: Ihr seid mit Euren Reaktionen formal absolut im Recht. Insgesamt aber handelt Ihr kurzsichtig und unangemessen.

Gruß
Christian

Hallo,

eins hatte ich noch vergessen: das ganze läßt sich schnell wieder zurückdrehen. Deine Tochter widerspricht der Lastschrift und überträgt die 30 Euro wieder auf ihr Sparkonto. Anschließend ist das Konto wieder im Haben, das Geld wieder auf dem Sparkonto und sie kann entspannt auf die Zahlungsaufforderung des Lastschrifteinreichers warten. Der geforderte Betrag wird sich auf den ursprünglichen Betrag zzgl. 15 Euro (oder mehr) Gebühren für die Rücklastschrift belaufen.

Gruß
Christian

Würde gerne mal andere Meinungen dazu hören. Oder rege ich
mich grade ganz umsonst so auf??

ich sehe das wie mein Vorschreiber. Rücklastschriften erzeugen in der Regel hohe Gebühren und vielfachen Ärger. Mobilfunkprovider schlaten in der Regel Handys rigoros ab, wenn eine Rückbelastung kommt, die REaktivierung wird dann ziemlich teuer.

auch stinksauer und hat jetzt einen bösen Brief an die Bank geschrieben.

Den sollte sie besser in die Tonne kloppen und froh sein, dass man bei der Bank so kulant war. Kredit bekommt heute nicht mehr jeder.

Ich finde das Verhalten einfach unglaublich, er kann doch
nicht einfach auf den Konten herumwerkeln, wie es ihm gefällt.

Würde gerne mal andere Meinungen dazu hören. Oder rege ich
mich grade ganz umsonst so auf??

Hmm, wenn ich der Bankangestellte wäre, dann würde ich das Konto sofort fristgemäß kündigen. Solche Kunden wie Dich braucht und will kein Mensch.

Hi,
ich würde mich auch aufregen, wenn jemand von meinem Sparbuch Geld abbucht/verschiebt.
Ich denke, so eine Rücklastschrift und der damit verbundene Ärger kann ja auch für die Tochter auch ganz lehrreich sein…
VG,

Birgit

Hallo,

ich frage mich bei deinem Artikel folgendes

  1. deine Tochter ist zwischenzeiltich volljährig - was hast du mit irgendwelchen Vereinbarungen noch zu tun?
  2. Du schreibst mit keinem Wort ob die Lastschrift unberechtigt war, daher gehe ich davon mal aus dass sie ist ist.
  3. Hättest du es lieber dass deine Tochter einen Brief vom einreicher der Lastschrift oder von einem inkassounternehmen bekommt, wo dicke Bearbeitungsgebühren drauf sind? Lastschriftrückgabe schütz nicht vor Zahlungsanspruch.
  4. Die Umbuchung vom Sparbuch erspart deiner Tochter Überziehungzinsen und zwar mit sicherheit mehr als der Sparbuchzins bringt. Es spricht ja auch nix dagegen wieder einen solchen Betrag auf das Sparbuch zu transferieren.

Anstatt sauer auf die Bank zu sein, solltest du dich mal mit deiner Tochter draüber unterhalten warum sie mehr ausgibt als sie von dir Taschengeld bekommt…

Danke erstmal für die Antworten, auch wenn ich damit oft nicht so ganz einverstanden bin (aber ich wollte ja gerne Meinungen hören).

Die Sachlage ist die: Meine Tochter bekommt Taschengeld und geht seit einiger Zeit neben der Schule arbeiten. Dadurch wird sie öfter mal dazu verleitet, mfehr Geld auszugeben, um dann am Ende des Monats festzustellen, das keins mehr da ist für z. B. Handyrechnung etc.

Sie wollte auf keinen Fall, dass das Konto überzogen werden kann, schon zu ihrem eigenen Schutz. Kennt doch jeder: Kauf ich mir noch schnell dies oder das, Konto kann ja überzogen werden. Und über verschuldete Teenager etc. gibt es ja genug zu lesen. Soweit ist das Verhalten meiner Tochter ja sehr vernünftig, da sie sich damit selbst sozusagen Fesseln anlegt. Und wenn es dann nicht klappt und evtl. eine Rücklastschrift kommen würde (ist bisher noch nie passiert), dann hätte sie eben die Konsequenzen zu tragen (die uns durchaus bekannt sind!).

Ich weiß ja nicht, wer von den Antwortenten Kinder in diesem Alter hat und wie ihr das handhabt, aber ich kann nur sagen: Wehret den Anfängen - ein ständig überzogenes Konto hat man schneller als man denkt.

Als die Bank nun die Lastschrift (es war die Handyrechnung) durchgelassen hat und damit das Konto ins Minus ging, war das natürlich genau das, was meine Tochter nicht wollte. Klar, der Bankangestellte bzw. es war der Chef persönlich hat es gut gemeint, nur wenn er es dann immer gut meint, dann tritt genau der Fall ein, der verhindert werden sollte. Wenn meine Tochter einmal eine Rücklastschrift hatte mit allem Drum und Dran, dann wird sie was draus lernen! Und genauso war das mit der Bank vereinbart und hinterlegt! Und deshalb fand ich es nicht in Ordnung, ohne Rücksprache die Lastschrift einzulösen.

Die Sache war ja auch geklärt und wir sind völlig im Frieden auseinandergegangen, war ja kein Thema. Was mich und auch meine Tochter nur aufregt ist die Tatsache, dass dann einfach auf das Sparbuch zurückgegriffen wird (es war klar, dass am nächsten Tag das Konto eh durch ihren Lohn ausgeglichen wird). Und wieder ohne einen Ton der Rücksprache. Vereinbart war, dass das Konto durch den Lohn ausgeglichen wird und vermerkt wird, dass nie mehr das Konto überzogen wird. Auch nicht aus Nettigkeit. Damit war für alle Seiten alles geklärt und fertig. Wieso geht er dann an das Sparbuch?

Sorry, wollte gar nicht schimpfen, aber ich habe ein bißchen die Vermutung, dass evtl. unter den Antwortschreibern Banker sind :wink:). Ich verstehe alles und habe auch keinen Stress mit der Bank, nur wenn sie bei total banalen Sachen auf ihre Vorschriften bestehen (was ich eben auch schon oft genug erlebt habe) und dann solche Sachen machen, dann finde ich das nicht in Ordnung.

Trotzdem freue ich mich über eure Antworten, bin ja lernfähig und werde mich nicht mehr aufregen :smile:

Grüße

Hi

Ich weiß ja nicht, wer von den Antwortenten Kinder in diesem
Alter hat und wie ihr das handhabt,

Ich habe zwar selber keine Kinder, aber in meinem näheren Umfeld gibt es einige. Handyrechnungen sind ganz leicht in den Griff zu kriegen und zwar mit einem prepaid-Handy. Ist auch sehr lehrreich, wenn kind tagelang per Handy nur erreichbar ist.

Ich finde es aber klasse, daß Du eine Rückmeldung gibst, wie die Sache ausgegangen und vorallem, daß es für Euch gut ausgegangen ist.

Gruß
Edith

Hallo,

Als die Bank nun die Lastschrift (es war die Handyrechnung)
durchgelassen hat und damit das Konto ins Minus ging, war das
natürlich genau das, was meine Tochter nicht wollte. Klar, der
Bankangestellte bzw. es war der Chef persönlich hat es gut
gemeint

Überziehungen sehen Kreditinstitute von sich aus schon nicht gern, unabhängig davon, ob der Kunde die von sich aus schon nicht zulassen will. Nähert sich der Saldo null bzw. der eingeräumten Kreditlinie, werden Überweisungen nicht mehr durchgeführt.

Lastschriften werden aber erst einmal belastet, ohne daß man das als Bankmensch vorher sieht. Die Belastung kann natürlich rückgängig gemacht werden, was dann die berühmte Rücklastschrift ist.

Die ein oder andere LS-Rückgabe ist ein gern gewähltes Instrument der Vorwarnung, um den Kunden darauf hinzuweisen, daß man die Überziehungen bemerkt hat.

Mal abgesehen von Zahlungen an Sozialversicherungsträger und Finanzämter sind die folgenden Zahlungen aufgrund der schnell eintretenden Konsequenzen kritisch: Miete, Leasingraten, Telephonrechnungen, Energierechnungen.

Gibt man die zurück, gibt es Ärger - unter Umständen sogar großen. Ist einem der Kunde egal oder will man ihn ohnehin loswerden, gibt man derartige Lastschriften ohne Rücksprache zurück. Läßt man sie durchgehen, obwohl das Konto dann überzogen ist, ist das ein Vertrauensbeweis, den man insbesondere erbringt, wenn man den Kunden und seine Zahlungsgewohnheiten schon länger kennt.

Für einen Bankangestellten ist es insofern etwas befremdlich, wenn man kritisiert wird, weil man eine vom Kunden veranlaßte Überziehungssperre gerade bei einer Lastschrift eines Mobiltelephonanbietern nicht eingehalten hat.

Die Sache war ja auch geklärt und wir sind völlig im Frieden
auseinandergegangen, war ja kein Thema. Was mich und auch
meine Tochter nur aufregt ist die Tatsache, dass dann einfach
auf das Sparbuch zurückgegriffen wird (es war klar, dass am
nächsten Tag das Konto eh durch ihren Lohn ausgeglichen wird).
Und wieder ohne einen Ton der Rücksprache. Vereinbart war,
dass das Konto durch den Lohn ausgeglichen wird und vermerkt
wird, dass nie mehr das Konto überzogen wird. Auch nicht aus
Nettigkeit. Damit war für alle Seiten alles geklärt und
fertig. Wieso geht er dann an das Sparbuch?

Um Überziehungszinsen zu vermeiden, die schnell mal 20% p.a. erreichen können. Auch hier: der Mitarbeiter hat nichts davon, bringt seinen Arbeitgeber um ein paar Erträge und richtet beim Kunden keinen Schaden an. Der wollte einfach nur nett sein.

Daran ist an sich auch nichts verwerfliches (Stichwort: Geschäftsführung ohne Auftrag).

Gruß
Christian

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Hi,

Sorry, wollte gar nicht schimpfen, aber ich habe ein bißchen die Vermutung, dass evtl. unter den Antwortschreibern Banker sind :wink:.

O Gott, wie schrecklich!

Schreibst Du hier nun, um eine Erklärung für das Vorgehen des Bankangestellten zu bekommen, oder um Deine Ansicht bestätigt zu bekommen?

Ich finde das jetzt auch nicht so dramatisch, Überziehen plus Rücklstschrift werden teuer und sind mehr als „nur“ ein Klaps, der zum Nachdenken anregen soll… Da musssie unter Umständen länger als pädagogisch sinnvoll daran zurückzahlen.
Aus pädagogischer Sicht, soweit ich es aufgrund deiner Schilderungen nachvollziehen kann: DEine Tochter hat mehr vertelefoniert, als sie sich leisten kann. Das Konto wurde um 70 Euro (richtig?) überzogen, das liegt vermutlich so im Rahmen des halben Monatstaschengeldes, ungefähr. Und der Bankangestellte kriegtden Löwenanteil des Stresses ab - sogar deine tochter darf mit ihm schimpfen! Ich würde Bankangestellten Bankangestellten sein lassen (der hat nämlich nichts falsch gemacht), meiner Tochter die Hölle heiß machen und als Mami vergnügt dabei zugucken, wie sie die 70 Euro langsam abstottert.

Deine Tochter hat sich an ihre eigenen Versprechungen nicht gehalten und sollte die konsequenzen fühlen. Ob sie nun zusätzlich zu den 70Euro die Rücklastschrift zahlt oder nicht, und was dam it Zinsen und Telefon ist oder nicht, ist wurscht - sie darf sich die Konsequenzen nicht mit dem Bankangestellten teilen. Nicht. Gar nciht. Sie hat es alleine verbockt, sie badet es alleine aus. Als Erwachsener sollte man die Konsequenzen eigenen Verhaltens tragen lernen - man hat so gut wie nie jemanden, der mitschuldig ist.

Die Franzi

Hallo,

deine tochter darf mit ihm schimpfen! Ich würde
Bankangestellten Bankangestellten sein lassen (der hat nämlich
nichts falsch gemacht),

wie ich schon an anderer Stelle schrieb: das würde ich so nicht sagen, schließlich gab es ja die Vereinbarung, daß das Konto nicht überzogen werden darf. Daß diese aus einem guten Grund mißachtet wurde, ändert nichts daran, daß sie bestand.

Gruß
Christian

Hi,

dann hab ich das missverstanden (gelesen hatte ich es schon).
Ändert für mich aber nichts daran, dass ich den großen aufstand an einer anderen Stelle machen würde.

Die Franzi