Wie sind die Modalitäten, wenn ich jemandem das Konto pfänden lassen möchte, da er aus Trotz meine berechtigten Forderungen nicht begleichen möchte? Brauch ich einen Mahnbescheid? Geht die Pfändung nur über einen RA?
Danke schon im Voraus
äääähem…
Hi!
Erstmal - ist es wirklich so schwer im Netz minimalste anforderungen an Umgangsformen wie Anrede und so zu erüllen?
Zu Deiner Frage:
Wenn jeder gleich Konto pfäden könnte wenn er meint er hätte eine berechtigte forderung - OHJE! So leicht gehts wohl kaum! Du selbst kannst natürlich nimmer ein Konto pfäden!
Erstmal musst vor Gericht festgestellt werden ob deine Ansprüche wirklich berechtigt sind - dann wird halt die Gegenseite verurteilt und du bekommst einen vollstreckbaren Titel. Damit kannst du einen Gerichtsvollziehr beauftragen das Geld „einzutreiben“.
Du kannst die Sache direkt einem Anwalt übergeben oder wie erwähnt einen Mahnbescheid abschicken. Da die Gegenseite aber wohl nicht zahlen will wird sie einspruch einlegen - dann musst du halt klagen.
Von daher solltest die Sache gleich einem RA übergeben - zumal du selbst keien juristischen Kenntnisse hast. Sofern Deine Ansprüche wirklich berechtigt sind muss die Gegenseite die Anwaltskosten ja auch übernehmen - sofern die Gegenseite überhaupt zahlungsfähig sit!
Bernd
guten morgen,
einfachster weg, wenn die forderung nicht bestritten ist:
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Mahnbescheid beantragen dann
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Vollstreckungsbescheid beantragen dann
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Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beantragen
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& 2. sind in einem formular integriert und gibt es wie 3. in jedem guten schreibwarenladen, hol dir die formulare, auf der rückseite sind erläuterungen. dann gehst du samt ein paar EUR zum amtsgericht und reichst die dinger ein. bei der rechtsantragsstelle (sowas gibts bei uns jedenfalls) kannst du auch mal kostenfrei drüberschaun lassen, ob das formular korrekt ausgefüllt wurde.
hiernach wird der MB dem schuldner zugestellt, wenn dieser nicht einen rechtsbehelf einlegt, kannst du das formular gleich weiter zurückschicken ans AG, welches dann einen vollstreckungsbescheid erstellt.
wenn auch gegen den VB kein rechtsbehelf eingelegt wurde, kannst du samt durchschrift vom VB den PfüB (3.) beim AG beantragen. der PfüB geht dann über den gerichtsvollzieher (zustellung wird auf antrag vom AG vorgenommen) an die angegebene bank. soweit der kunde dann auch geld auf dem konto hat, überweist dann die bank dir das gewünschte geld.
ergo: für diesen weg entscheide dich nur:
- du ahnst/weisst, dass der schuldner nichts gegen die forderung vorbringen kann und somit bestimmt keine klage riskieren wird (erhöhtes kostenrisiko für ihn)
- du ahnst/weisst, dass der schuldner auch geld hat, wenn er sowieso kein geld auf tasche hat, kannst du auch den 3. punkt auslassen und den gerichtsvollzieher beauftragen taschenpfändungen etc. durchzuführen. im schlimmsten fall, kann man auch das insolvenzverfahren für den schuldner beantragen.
mfg vom
showbee
Liebe Ratgeber
das mit der fehlenden Anrede tut mir wirklich leid, ist im Eifer des Gefechts passiert. Meine Forderungen sind unbestritten, das hat der Schuldner ja sogar zugegeben, er hat aber auch gleich gemeint, er zahlt nicht, weil er keine Lust hat. Das Konto ist ein Firmenkonto, Deckung ist also sicher vorhanden. Ich werd die Sache jetzt dem RA übergeben, damit bin ich auf der sicheren Seite.
Danke für die Tipps