Konto-Pflicht

Liebe/-r Experte/-in,

könnt Ihr mir was hierzu sagen:

http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Gerne Info.

Danke

Dazu kann ich keine gesetzliche Grundlage angeben. Ich kann nur aus meiner täglichen Praxis antworten. Bei uns arbeiten Menschen mit wenig bis garkein Geld und viele haben kein Konto, obwohl in unseren Verträgen steht, daß wir unser Gehalt auf ein Konto überwiesen bekommen.
Allerdings müssen alle Mitarbeiter die kein Konto besitzen eine Bestätigung unterschreiben, dass sie das Gehalt bar oder per Barscheck erhalten wollen und kein Konto besitzen.
Hoffe Ihnen trotzdem zumindes eine Gedankenanregung gegeben zu haben.

Alles Gute

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wir möchten bei uns von Barauszahlung auf Überweisung umstellen, aber eine MA weigert sich (obwohl Konto vorhanden) und besteht darauf, weiterhin Bargeld zu bekommen.
Daher die Frage: Darf sie das ?

gruss

Kann damit nix anfangen - d. link reagiert nicht.
Bitte in d. AGB scghauen u. Kontaktformular ausfüllen.

ich öffne den Link so nicht.

Kann damit nix anfangen - d. link reagiert nicht.
Bitte in d. AGB scghauen u. Kontaktformular ausfüllen.

???
Wieso reagiert der link nicht ? Bei den anderen Experten, denen ich die Frage geschickt habe, geht es.

Hier nochmal:
http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Über die Suchfunktion aber auch zu finden:

Frage lautet:
„Gehaltskontopflicht für Arbeitnehmer ?“

Gruss und Danke für die Antwort.

???
Wieso reagiert der link nicht ? Bei den anderen Experten, denen ich die Frage geschickt habe, geht es.

Hier nochmal:
http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Über die Suchfunktion aber auch zu finden:

Frage lautet:
„Gehaltskontopflicht für Arbeitnehmer ?“

Gruss und Danke für die Antwort.

Bin in d. Frage leider nicht auf dem akt. Stand.
bitte mal bei www.tacheles-sozialhilfe.de nachfragen.

Hallo,

nein. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, ein Konto zu haben. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig bestimmen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt das Entgelt auf ein Konto gezahlt wird. Dies geht nur als Vereinbarung zwischen den Parteien und dazu muss eben auch der Arbeitenhmer „Ja“ sagen

Schlagen Sie ihm doch vor, die Kontoführungskosten zu übernehmen, wenn das das Problem sein sollte.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeitsrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

Hallo,

vielen Dank für die Info, es scheitert nicht an den Kosten (zumal es ja auch kostenlose Konten gäbe", sondern eher an „westfälischer Bockigkeit“…

Gruss

Hallo,

die Art und Weise der Entgeltzahlung kann der AG im Rahmen seines sog. „Direktionsrechts“ allein bestimmen.
In Betrieben mit BR unterliegt es der Mitbestimmung gem. § 87 Abs.1 Nr. 4.
Auch hier können AG und BR für ALLE AN verbindliche Regeln treffen.

Ich sehe auch nicht, wieso das problematisiert wird, solange der AN nicht Entgelte vor dritten „verstecken“ will.

&Tschüß
Wolfgang

es gibt meines Wissens dafür keine rechtsgrundlage

Um Sozialbetrug und Schwarzarbeit entgegenzuwirken, werden Arbeitgeber aufgefordert Lohn oder Gehalt auf Konten zu überweisen. Das hat dann weniger mit Arbeitsrecht zu tun.

Liebe/-r Experte

könnt Ihr mir was hierzu sagen:

http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Gerne Info.

Danke

Gesetzlich gibt es keine Pflicht dazu. Aber es gibt eine Vielzahl an Regelmöglichkeiten. z.B. anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsvertragliche Festlegungen, Gerichtsurteile. Als muß man als nächten Schritt schauen, in welches Sachgebiet der Fall fällt, dann könnte man erst weiter beantworten.
Vielleicht macht es auch Sinn, mal zu hinterfragen, warum keine Barauszahlung erfolgen soll. Verschleiern gegenüber den Behörden oder Ämtern kann derjenige es eh nicht. Weil z.B. Angaben zu Einkünften, nicht an ein Vorhandensein von Konten gekoppelt ist. Und im Falle von Insolvenzgeschichten sollte der betreffende auch überlegt handeln, da bei Verschleierung, sehr schnell und mitunter ohne Bewährung, mal das sogenannte Einfahren droht. Geht bei 12 Monaten los. Ich vermute mal, dass hier irgendetwas unter den Tisch eventuell fallen soll. Da hilft auch kein Gesetz, da hilft nur eine sachliche Argumentation, um das Problem zu lösen.

Schweigen ist schon ganz gut, aber Reden verhilft so manchem Gehirn, wieder auf die Sprünge :smile:

Es gibt keine gesetzliche Regelung zur Verpflchtung ein Gehaltskonto zu besitzen. Anderes gilt nur wenn es vereinbart wird. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer also im Nachhinein nicht anweisen, ein Konto zu eröffnen.

Lotse

Hallo,

ich kann Dir dazu keine sichere Antwort geben, gehe aber davon aus, dass das Verlangen des Arbeitgebers zulässig ist. Denn nur so lässt sich organisatorisch eine halbswegs flüssige Abwicklung der Zahlung ermöglichen.
Ingeborg

Liebe/-r Experte/-in,

könnt Ihr mir was hierzu sagen:

http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Hallo, ich war zei Woche krank und nicht am Platz.
Ich kanndazu nichts sagen, weil ich mit der Plattform nichts zu tun habe. Ich beantworte nur rechtliche Fragen und habe mit der Seite hier direkt nichts zu tun.

Alles Gute,

Paul