Konto- UND Gehaltspfändung

HAllo,

darf denn zu einer bestehenden Gehaltspfändung auch noch eine Kontopfändung durchgeführt werden?
Wenn bei der Gehaltspfändung doch schon der pfändbare Betrag abgeführt wird und auf dem Konto der Rest des Gehalts der einzigste Eingang ist, ist doch eine Kontopfändung nicht zulässig, oder?

Danke!

Hallo!

Doch, das ist zulässig. Erstens weiß man als Gläubiger doch gar nicht, ob der Gehaltseingang wirklich der einzigste Eingang ist und zweitens hat das Geldinstitut anders als der Arbeitgeber von sich aus keine Freigrenzen zu beachten - es sei denn, das Konto wird als P-Konto geführt. Ein schönes Druckmittel also für Gläubiger, denn die Umwandlung in ein P-Konto hat unangenehme Folgen.

Hallo,

danke für die Info. Welche unangenehmen Folgen hat denn die Umwandlung in ein P-Konto?
Gelten nur die allgemeinen Freigrenzen oder richten sich auch die Ausgaben (Miete, Strom etc.) danach.
Wenn man z.B. die normale Freigrenze von ca. 1028€ hat, aber schon 900€ Miete bezahlt, ist dies ja nicht angemessen!