Konto wegen Pfänfung gekündigt!Rechtens?

Hallo,

eine Bekannte ist Hartz4-Empfängerin und hat einige Tausende Schulden!
Nun wurde ihr Konto aufgrund dessen gekündigt.Sie hat ihr Konto bei der Sparkasse.
Als sie dort anrief und die Bank daran erinnerte das sie sich 1995 freiwillig verpflichteten,Guthabenkonten zu eröffnen, streitete die Kundenberaterin dies ab.
Sie meinte das es eine Klärung mit dem Gläubiger geben MUSS.
Meine Bekannte leistete schon vor gut einem Jahr die Eidesstattliche Versicherung,sie kann einfach nichts zahlen.Das kann doch alles nicht wahr sein.Wie sollte man vorgehen?Die Sparkasse sieht sich im vollen Recht!

Liebe Grüße

Hallo,

Wie sollte man
vorgehen?

für den Anfang:
http://www.sfz-mainz.de/dateien/gerichtsurteile/zusa…

Gruß,
Christian

Meine Bekannte leistete schon vor gut einem Jahr die
Eidesstattliche Versicherung,sie kann einfach nichts
zahlen.

Hallo,
hat die Bekannte schon mal daran gedacht, eine Schuldenberatung aufzusuchen?
So langsam sollte sie das - sonst kommt sie nie aus dem Teufelskreis raus.

für den Anfang:
http://www.sfz-mainz.de/dateien/gerichtsurteile/zusa…

Hallo,

ist leider nicht ganz aktuell, der genannte Artikel. Es fehlt das entscheidende Urteil:
OLG Bremen, Urt. v. 22. 12. 2005 - 2 U 57/05 I

Nachzulesen hier: http://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&berei… (ich hoffe, der Link haut hin, sonst nach „OLG Bremen“ und Girokonto googeln).

Das OLG Bremen hat festgestellt, dass die Selbstverpflichtung keinen einklagbaren Anspruch darstellt. Daraufhin ist das Justizministerium gerade am überlegen, ob an dieser Stelle eine gesetzliche Regelung weiterhilft.

Gruß,
Oskar

Hallo,

Das OLG Bremen hat festgestellt, dass die Selbstverpflichtung
keinen einklagbaren Anspruch darstellt.

stand das auf der von mir verlinkten Seite anders? Dann muß ich das übersehen habe, sorry. Unabhängig vom Alter gilt FAQ:1389 noch immer. Das Urteil aus Bremen bestätigt das nur.

Gruß,
Christian

Hi,

stand das auf der von mir verlinkten Seite anders?

das Urteil aus Bremen war gar nicht erwähnt und in der Literatur hat seitdem der Streit über die Frage aufgehört - die Situation wird als geklärt aufgenommen und nun nach Alternativen gesucht.

Unabhängig vom Alter gilt FAQ:1389 noch immer. Das Urteil aus Bremen bestätigt das nur.

Das stimmt. Könnte man vielleicht noch in die FAQ aufnehmen, das Urteil.

Gruß,
Oskar