Hallo,
kann eine Bank/ Sparkasse sich weigern, einen Konto-/Rechnungsabschluss zu machen? Wenn ja oder nein, wo ist das nachzulesen?
Danke und Grüße
Renate Walstein
Hallo,
kann eine Bank/ Sparkasse sich weigern, einen Konto-/Rechnungsabschluss zu machen? Wenn ja oder nein, wo ist das nachzulesen?
Danke und Grüße
Renate Walstein
Hallo,
kann eine Bank/ Sparkasse sich weigern, einen
Konto-/Rechnungsabschluss zu machen?
natürlich nicht. Wenn ich mich recht entsinne, ist ein Konto mindestens einmal jährlich abgeschlossen werden.
Wenn Du allerdings darauf hinaus wolltest, daß das Kreditinstitut einen Rechnungsabschluß dann machen muß, wenn der Kunde das wünscht, lautet die Antwort auf Deine Frage „ja“.
Gruß,
Christian
Hi,
die Verpflichtung zum Rechnungsabschluss ergibt sich nach § 355 HGB aus der Kaufmannseigenschaft des Kreditinstituts und dem Kontokorentcharakter des Kontos, ein Girokonto wird ja in laufender Rechnung geführt, es ist jeden Tag eine Saldenfeststellung.
Den 355 findest Du z.B. hier: http://dejure.org/gesetze/HGB/355.html
Einmal im Jahr muss der Kaufmann (also hier die Bank) den Abschluss machen, die Regel ist meist vierteljährlich.
Solange die Bank den Abschluss 1 mal im Jahr macht, handelt sie gesetzeskonform.
Der Abschluss wird natürlich nicht für jeden Kunden dann gemacht, wenn es ihm gerade beliebt, das wäre ein bisschen unhandlich.
Solltest Du jedoch Dein Konto auflösen wollen, wird die Bank logischerweise einen abschliessenden Saldo feststellen.
Grüße
Uwe