Kontoauflösung bei Todesfall - Vorschusszinsen?

Der Eigentümer eines Kontos mit 43.000€ Guthaben ist verstorben und laut Testament soll der Nachlass auf 7 Personen aufgeteilt werden. Als das Konto dementsprechend aufgeteilt werden soll, teilt die Bank mit, das Konto sei festgelegt und habe eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Wenn das Konto sofort aufgelöst werden soll, sollen vom Guthaben ca. 350€ als Vorschusszinsen gezahlt werden.
Ist das rechtmäßig? Besteht die Kündigungsfrist im Falle des Todes des Kontoinhabers weiter?

Morgen!

Ist das rechtmäßig?

Ja.

Besteht die Kündigungsfrist im Falle des Todes des Kontoinhabers
weiter?

Und nochmal ja.

Der Erbe übernimmt alle Rechte und Pflichten.

Gruß
Stefan

Ist das rechtmäßig? Besteht die Kündigungsfrist im Falle des
Todes des Kontoinhabers weiter?

Grundsätzlich erbt die Erbengemeinschaft das gesamt Erbe mit sämtlichen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten. Wenn also der Erblasser eine solche Verpflichtung übernommen hat, geht diese gleichfalls auf die Erbengemeinschaft über.

Wenn man sich als Erbengemeinschaft einig ist, könnte man diese Vorschusszinsen in Kauf nehmen oder das Jahr warten. Auch wenn man noch das Jahr warten möchte, macht es Sinn, schon jetzt den Auftrag zur Auflösung und Aufteilung zu erteilen, falls man sich später einmal zerstreitet.