Ich habe mein KOnto bei meiner alten Bank aufgelöst und die KOntokarten mit EC-Funktion eigenhändig vernichtet. Nun wies mich die Bank darauh hin, dass ich die KOntokarten an sie zurückschicken muss, da sonst eine kostenpflichtige Sperrung erfolgt.
Ist dies rechtens? Ich bin der Meinung eine Vernichtung der Karten durch micg selbst reicht aus. Die Karten wurden zerschnitten und im Müll entsorgt. Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
ja, das ist rechtens. Bei Kontoauflösung werden sämtliche Karten und Schecks eingezogen, da ja keine Geschäftsverbindung mehr besteht und natürlich auch kein Konto.
Du könntest mit der Karte theoretisch noch Umsätze machen, daher muss die Bank die Karte eigenhändig vernichten oder sperren. Zu sagen, man hat sie selbst vernichtet, reicht nicht.
Gruss Hans-Jürgen
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Ich hätte prinzipiell die Karte schonmal gleich an die Bank zurückgeschickt. Falls dann noch mit Trick 17 ein Missbrauch stattfindet, bist dann du wenigstens nicht mehr dafür haftbar. Die Rücksendung und Vernichtung wird dann nämlich protokolliert.
Ob die Gebühr zur Sperrung Rechtens ist, kann ich dir nicht genau sagen. Suspekt kommt es mir schon vor, denn wenn ein Konto gekündigt ist, wird normalerweise auch die Karte gesperrt. Ich bin gespannt auf die Antworten der anderen Profis.
Ich hab in den letzten zwei Jahren 2 x das Konto gewechselt, 2 x die Karte selbst vernichtet und das ohne Probleme.
Bei mir wars die Sparkasse und die Dreba.
Ich hab in den letzten zwei Jahren 2 x das Konto gewechselt, 2
x die Karte selbst vernichtet und das ohne Probleme.
Bei mir wars die Sparkasse und die Dreba.