Kontoauflösungsgebühr

Hallo,

Ich habe vor einigen Tagen mein Konto bei der Rhön-Rennsteig-Sparkasse in Suhl/Thr aufgelöst und nun meinen letzten Kontoauszug mit der Abschlussrechnung erhalten. Dabei wurden gleich noch 11,00EUR(!) für „Auslagen“ einbehalten. Jetzt frage ich mich natürlich, ob

  1. diese „Auslagen“ (NICHT Kontoführungsgebühren !) berechtigt sind ? …
    und
  2. in dieser Höhe angemessen ?
  3. Gibt es da überhaupt Spielraumgrenzen für die Banken (besonders für die Sparkassen, die sowieso für jeden Centimeter Bewegung Euros kassieren !) ?

Immerhin gibt es ja Präzedenzfälle in denen Verbraucherschutz und Gerichte eine Auflösungsgebühr generell für rechtswidrig ansahen (z.B. Urteil gegen Talkline wegen Handy-Deaktivierungsgebühren).

Was kann ich machen ?

Danke, Lars

Hallöchen,

  1. diese „Auslagen“ (NICHT Kontoführungsgebühren !) berechtigt
    sind ? …
    und

aber sicher!

  1. in dieser Höhe angemessen ?

Naja, der Vorgang sieht in etwa so aus:
Eingang und Öffnung der Post in der Poststelle, Weiterleitung an Kontoführung, EDV-mäßige Anforderung eines Kontoabschlusses, Löschung des Kontos, Freigabe der Löschung, Löschung der Adreßdaten u.ä., Umheften der Kontounterlagen, Diskussion mit Kollegen, daß schon wieder einer dieser blöden Kunden weg ist, Versand des letzten Kontoauszuges.

Normalerweise sind viele dieser Dienstleistung inklusive, aber wenn der Kunde schon geht, dann isser ja eh weg und dann kann man auch noch ein bißchen was in Rechnung stellen.

  1. Gibt es da überhaupt Spielraumgrenzen für die Banken
    (besonders für die Sparkassen, die sowieso für jeden
    Centimeter Bewegung Euros kassieren !) ?

Gut, daß Du nur Sparkassen (und nicht die Banken) genannt hast, sonst könntest Du Dir jetzt einen seitenlangen Text durchlesen. Die Grenze bei Gebühren lautet grundsätzlich: Nach oben offen. Irgendwo fängt dann die Sittenwidrigkeit an. Im Einzelfall klagt dann ein Kunde und dann schränkt ein Gericht eine Gebühr ein oder EU kommt mit irgendeiner geschäftsschädigenden Richtlinie.

Immerhin gibt es ja Präzedenzfälle in denen Verbraucherschutz
und Gerichte eine Auflösungsgebühr generell für rechtswidrig
ansahen (z.B. Urteil gegen Talkline wegen
Handy-Deaktivierungsgebühren).

Tja, da war grad was im Rechtsbrett. Woweit ich weiß, lag der Fall ein bißchen anders. Es ging da m.w. um die Weiterbelastung angeblicher Gebühren Dritter, die nun nur noch auf Nachweis oder so ähnlich möglich ist.

Was kann ich machen ?

Hier jammern oder bei der Sparkasse motzen. Deren Kulanz gegenüber einem Ex-Kunden dürfte allerdings begrenzt sein. Ansonsten Anwalt nehmen und den bitten, eine Rechtsgrundlage zu finden, die diese Gebühr verbietet. Fündig dürfte er aber kaum werden.

Gruß
Christian

P.S.
Ich finde die Gebühr in ihrer Höhe allerdings auch übertrieben.

P.P.S.
Und das passiert, wenn die Kunden ihre Gebühren nicht bezahlen wollen:
Dresdner Bank vor weiterem Personalabbau
Frankfurt/Main (dpa) - Die Dresdner Bank will noch mehr Personal abbauen als bislang geplant. Bis zu 3000 Stellen könnten betroffen sein, sagte Vorstandschef Bernd Fahrholz in Frankfurt. Dabei handelt es sich vor allem um Jobs im Investmentbanking. Bislang hatte das Geldhaus einen Abbau von 7800 der derzeit knapp 51 000 Stellen angekündigt. Fahrholz betonte, dass er keine betriebsbedingten Kündigungen ausschließen könne. Das Kreditinstitut will insgesamt zwei Milliarden Euro ab kommendem Jahr sparen. Veröffentlicht von RZ-Online am 01.08.2002 10:37
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