Hallo,
die Mutter von Herrn H. ist verstorben. Es existiert ein Girokonto und ein Sparbuch auf den Namen der Mutter. Diese wurden nach Eingang der Todesnachricht bei der Bank gesperrt.
Nach mehreren Wochen erhält Herr H. nunmehr vom Notariat (als Nachlassgericht) die amtliche Mitteilung, daß kein Testament existiert und der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge festgestellt wird. Herr H. ist der einzige gesetzliche Erbe.
Die Bank besteht aber auf der Vorlage eines Erbscheins, um das Konto auflösen zu können. Kann die Bank einen Erbschein verlangen oder muß sie die Mitteilung des Notariats akzeptieren ?
Aufgrund der besonderen Umstände in Ba-Wü (Auflösung der Amtsnotariate zum 31.12.17) würde die Ausstellung eines Erbscheins ca. 3 Monate in Anspruch nehmen.
&Tschüß
Wolfgang