Kontoauszüge aufheben

Immer wieder kommt es in meinem Bekanntenkreis zur Sprache: Wie lange muss ich Kontoauszüge im privaten Betreich aufheben. Da gibt es die unterschiedlichsten Meinungen. Von gar nicht aufheben oder bis zu 10 Jahren. Was ist nun richtig. Oder besser: Was wäre sinnvoll.

Immer wieder kommt es in meinem Bekanntenkreis zur Sprache:
Wie lange muss ich Kontoauszüge im privaten Betreich aufheben.
Da gibt es die unterschiedlichsten Meinungen. Von gar nicht
aufheben oder bis zu 10 Jahren. Was ist nun richtig. Oder
besser: Was wäre sinnvoll.

vom gesetzlichen her muss man nix aufheben, wie lange jeder was aufhebt muss er selber entscheiden

Der Mikesch

Immer wieder kommt es in meinem Bekanntenkreis zur Sprache:
Wie lange muss ich Kontoauszüge im privaten Betreich aufheben.
Da gibt es die unterschiedlichsten Meinungen. Von gar nicht
aufheben oder bis zu 10 Jahren. Was ist nun richtig. Oder
besser: Was wäre sinnvoll.

vom gesetzlichen her muss man nix aufheben, wie lange jeder
was aufhebt muss er selber entscheiden

„Nix“ ist seit gut zwei Jahren falsch:
http://www.richter-edvservice.de/kd/umsatzsteuer.htm…

C.

„Nix“ ist seit gut zwei Jahren falsch:

Hallo,
es ist nur von einem Zahlungsbeleg die Rede. Das kann ja auch der Überweisungsträger selbst sein. Es muß nicht ein Kontoauszug sein.
Wer keine Handwerker- Rechnungen oder sonstige steuerwirksame Rechnungen bezahlt (z.B. Haushaltshilfe), braucht m.E. nichts aufzuheben.
Es ist jedoch immer sinnvol, K- Auszüge auzubewahren.
Gruß:
Manni

„Nix“ ist seit gut zwei Jahren falsch:

es ist nur von einem Zahlungsbeleg die Rede. Das kann ja auch
der Überweisungsträger selbst sein. Es muß nicht ein
Kontoauszug sein.

Ich sprach auch nicht von Kontoauszügen, sondern bezog mich auf das leichtfertig von unserem Dauerfehlinformierer in den Raum gehauchte „nix“. Das stimmt nicht, weil man die Handwerkerrechnungen nebst Zahlungsbeleg nun einmal aufheben muß.

Gruß
Christian

Ich sprach auch nicht von Kontoauszügen, sondern bezog mich
auf das leichtfertig von unserem Dauerfehlinformierer in den
Raum gehauchte „nix“. Das stimmt nicht, weil man die
Handwerkerrechnungen nebst Zahlungsbeleg nun einmal aufheben
muß.

Hallo, Christian,
Du beantwortest eine Frage, die so nicht gestellt wurde.

Der UP sprach nur vom Aufheben von Kontoauszügen im privaten Bereich.

Du hast aber Recht, wenn Du von der Aufbewahrungspflicht von Handwerkerrechnungen mit Zahlungsbeleg sprichst. Die Zahlung muß sogar über ein offizielles Bankkonto (und nicht bar) erfolgen, so daß es eine Kopie einer Überweisung auf jeden Fall geben muß.

Ein Kontoauszug „muß“ es nach wie vor nicht sein.

Gruß:
Manni

Du beantwortest eine Frage, die so nicht gestellt wurde.

Nein, Mikesch redete an der Frage vorbei als er behauptete, Privatpersonen müßten „nix“ aufheben. Das wollte ich so nicht stehen lassen, weil es falsch ist.

Der UP sprach nur vom Aufheben von Kontoauszügen im privaten
Bereich.

Weiß ich.

Du hast aber Recht, wenn Du von der Aufbewahrungspflicht von
Handwerkerrechnungen mit Zahlungsbeleg sprichst.

Weiß ich.

Die Zahlung
muß sogar über ein offizielles Bankkonto

Gibts auch inoffizielle?

(und nicht bar)
erfolgen,

Weiß ich.

so daß es eine Kopie einer Überweisung auf jeden
Fall geben muß.

?

Ein Kontoauszug „muß“ es nach wie vor nicht sein.

Weiß ich.

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Rätselnd

C.

Immer wieder kommt es in meinem Bekanntenkreis zur Sprache:
Wie lange muss ich Kontoauszüge im privaten Betreich aufheben.

Hallo, Hans,
Empfehlung:
http://www.banktip.de/News/17210/Kontoauszüge-drei-j…

Gruß:
Manni

Weiß ich.

Weiß ich.

Weiß ich.

?

Weiß ich.

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Artikelbaum?

Hallo,
…und das fragst ausgerechnet Du?
Gruß:
Manni

…und das fragst ausgerechnet Du?

Ja, das frage ich, und zwar aus dem Grunde, daß ich einen Fehler von Mikesch korrigiert habe und mit dem nun mittlerweile dritten Artikel versuche, Dir diesen Sachverhalt näherzubringen.

Um er vielleicht noch ein bißchen klarer zu machen: Hätte er einfach nur geschrieben, daß man Kontoauszüge nicht aufheben muß, hätte ich nichts dazu gesagt, weil es gestimmt hätte. „Nix“ ist aber falsch, daher meine Korrektur.

Klar soweit?

C.