ich habe eine kleine gbr mit geschäftskonto und natürlich mein privates girokonto. ist es für mich als unternehmer gesetzlich vorgeschrieben meine kontoauszüge des privaten girokontos in papierform vorliegen zu haben?? beim geschäftskonto ist das natürlich für die buchhaltung usw. notwendig, aber wie sieht es beim privatkonto aus??
privat ist privat
Vorschriften nach HGB, AO, GoB für Unternehmer beziehen sich auf seine geschäftlichen Belange. Damit fällt das Privatkonto raus.
Gibt es mal ein Steuerstrafverfahren holen sich die Ermittler ohnehin die Kontobewegungen auch von Privatkonten direkt bei den Banken. Soweit diese dort noch gespeichert sind.