Kontoauszüge wie lang aufbewahren?

Z.B. ein Familienmitglied der sich im Ausland befindet verkauft einige Kunstobjekte für Bar und überweist an andere Person nach Deutschland das Geld um beim Kauf einer Grundstück zu helfen. Jetzt nach 6 Jahren verlangt das Finanzamt den Nachweis über Kontoauszug und Verkaufsvertrag (Kunstobjekte) der anderen Person. Alles O.K., diese sind vorhanden und nachgewiesen. Jetzt reicht dass nicht… wird verlangt der Kontoauszug der Person im Ausland wo diese Person das Geld hatte zwischen den Verkauf dieser Objekte und das Überweisung.Für das jahr 2005… klar die Kontoauszüge sind nicht mehr aufbewahrt worden. Und was wenn er sein Geld 3 Wochen (in 2005) unter die Matratze aufbewahrt hat bis er es überwiesen hat?
Meine Frage ist: dürfen sie das tun? Eigentlich ist man als Privatperson hier in Deutschland verpflichtet (ja, oder nein?) Kontoauszüge NUR für 3 Jahren aufzubewahren?
Sollte dass auch überall so sein, oder? Ich denke das jeder hat das recht sein Geld auf ein Konto oder auch in Bar aufzubewahren solange das keine Transaktion stattfindet. Habe ich hier Recht?
Hat jemand etwas über ein solche Fall schon gehört, oder gelesen…
Wo finde ich juristische Informationen die mir helfen können?