Kontoauszüge wie lange aufbewahren?

Hi Leute,

wie lange sollte man als Privatmensch eigentlich seine Kontoauszüge aufbewahren? Aus welchen Grüden auch immer, Verjährung oder so…
1Jahr? 3 Jahre? 5Jahre?
Ich hab beim aufräumen grade welche von '99 gefunden, die kann ich dann wohl entsorgen, oder?

Danke und Grüße,
Jame~

Hallo Jame~,

es kommt drauf an wofür du die brauchst… wenn das Finanzamt bei dir eine Prüfung macht, kannst du die Unterlagen zwar von deiner Bank erneut erstellen lassen, aber das kostet (zu Recht) ein Schweinegeld.

Allerdings wenn du nichts zu reklamieren hast und glaubst sie auch sonst für nichts mehr zu brauchen… weg damit.

Gruß Ivo

Hi,

danke für die Antwort.

es kommt drauf an wofür du die brauchst…

das weiß ich ja eben nicht wofür ich die brauchen könnte :wink: Aber wenn sie erstmal weg sind, sind sie weg. Hab auch mal die bank gewechselt…
Vielleicht um nachzuweisen, dass ich Rechnungen bezahlt hatte? Oder sowas…

wenn das Finanzamt
bei dir eine Prüfung macht,

auch die können nicht nach x-Jahren ihren Bescheid rückgängig machen, oder???

Tschau,
Jame~

Hallo nochmal,

also ich hab derzeit einen Kunden, der schon ca. 150 Euro los hat für die Erstellung von Zweitschriften auf den Jahren 96-99… wegen den FA.

Aber: Macht er eben bei seiner Steuererklärung geltend :wink:

Gruß ivo

Hi,

hmm *nachdenk*…

also ich hab derzeit einen Kunden, der schon ca. 150 Euro los
hat für die Erstellung von Zweitschriften auf den Jahren
96-99… wegen den FA.

meinst du das ist ein Risiko, welches mir als Privatmensch auch passieren kann? Dachte nach 3-5Jahren sind Ansprüche gegen mich eh verjährt. Auch die vom FA.

Jame~

Hallo Jame~,
z.B. bei Beantragung von Sozialhilfe muss du deine Kontobewegungen retroperspektiv minimum 1 Jahr offen legen könen.

Gruß mic

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Hallo Jame~,

die genannte Person ist eine Privatperson…
weiss auch nicht so recht was die da eigentlich suchen.

Ich halte das Risiko aber für verschwinden gering.

Gruß ivo

Hmm, wie lange denn nun? :wink:
Tach,

danke erstmal für eure Antworten. Bin aber immer noch nicht schlüssig…
Das mit der Sozialhilfe wusste ich nicht, dachte immer es wären 3 Monate. Zeitraum von vor '99, also >4 Jahre find ich ganz schön lange für so viel Papier (BTW, wie siehts bei einem reinen online-Konto mit den Nachweisen aus?).
Gibt es echt noch Ansprüche, für die ich nach über 3 Jahren noch Nachweise erbringen muss um sie abzuweisen?

Grüße,
Jame~

Hallöle,

ich glaube, bei Privatpersonen ist die Verjährungsfrist zwei Jahre ab dem ersten Tag des Folgejahres (oder so ähnlich), es sei denn, innerhalb dieser Frist wurde gemahnt oder was auch immer, dann beginnt die Frist mit dem Mahn-Datum erneut.

Theoretisch müsstest Du also alles, was vor 2000 gewesen ist, guten Gewissens vernichten können. Ich hebe immer drei Jahre lang auf, dann wird entsorgt - und da ich bei der Steuer nicht „pfusche“, kann ich auch hier davon ausgehen, die Auszüge nicht mehr zu benötigen.

Grüße
Natascha

Hi,

danke für deine Antwort :smile:

ich glaube, bei Privatpersonen ist die Verjährungsfrist zwei
Jahre ab dem ersten Tag des Folgejahres (oder so ähnlich), es
sei denn, innerhalb dieser Frist wurde gemahnt oder was auch
immer, dann beginnt die Frist mit dem Mahn-Datum erneut.

es scheint echt schwer, hier konkrete Anhaltswerte zu bekommen wie lange man den Stapel Papier eigentlich juristisch brauchen kann :frowning:
Nuja,die drei Jahre die du vorschlägst, scheinen mir auch eine akzeptable zeitspanne zu sein :smile:

Viele Grüße,
Jame~